
Ihre nächsten Schritte
- Antragsformular herunterladen.
- Antragsformular vollständig ausfüllen.
- Antragsformular ausdrucken und unterschreiben.
- Antragsformular unter Berücksichtigung der angegebenen Frist abschicken.
- Teilnehmerliste ausdrucken, mitnehmen und die Teilnehmenden unterschreiben lassen.
Dokumente
Einzelantragssteller
Welches Antragsformular für welches Projekt?
- Jugendbegegnung, Workcamp, Fachkräfteaustausch, Hospitation: Als Einzelantragsteller laden Sie bitte das rechts stehende Formblatt AMB herunter. Dieses ist von uns so konzipiert worden, dass Sie es online ausfüllen und im Anschluss ausdrucken können. Quick-Infos, die auftauchen, sobald Sie Ihren Mauszeiger über die jeweiligen Felder bewegen, führen Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und beantworten Ihre wichtigsten Fragen. Zum Antrag gehört ein Programmablauf, bei dem Sie für jeden Tag aufführen, wie Sie sich die Umsetzung Ihrer Ziele vorstellen. Dieses Programm muss spätestens mit dem Mittelabruf eingereicht werden. Alle Unterlagen reichen Sie bei der für Sie zuständigen Zentral- oder Länderstelle ein. Bitte beachten Sie, dass diese zusätzliche Unterlagen anfordern können.
- Kleinprojekt (4x1 ist einfacher): Hier können kleinere Projekte gefördert werden, die im bisherigen Festbetragsverfahren nicht beantragt werden können. So z.B. Publikationen, Ausstellungen, Konzerte und andere offene Veranstaltungen, die nicht mit einer Teilnahmeliste abgerechnet werden. Weitere Information stehen zum herunterladen (rechts) bereit. Das Kleinprojekt beantragen Sie formlos über Ihre Zentral- bzw. Länderstelle. Der Antrag umfasst eine Projektbeschreibung sowie einen Kosten- und Finazierungsplan.
Festbetrag oder Fehlbedarf?
- Festbetragsfinanzierung heißt, dass die Zuwendung in Form von festgelegten Fördersätzen erfolgt. Diese Form der Zuwendungen ist im KJP die Regel, von der nur in begründeten Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen abgerückt werden kann.
- Ausnahmefall Fehlbedarfsfinanzierung:
Unter einem Fehlbedarf versteht man die Differenz, die zwischen den Gesamtkosten des Trägers und der Summe der Eigenmitteln und den sonstigen Einnahmen des Trägers besteht. Eine Fehlbedarfsfinanzierung kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Die Gründe für eine derartige Finanzierung müssen plausibel dargelegt werden und werden gesondert geprüft. Zur Beantragung einer Fehlbedarfsfinanzierung müssen Sie Ihrem Antrag das Formblatt AF1 hinzufügen.
Was sind Zentral- oder Länderstellen?
- Einzelantragssteller, die einer Zentralstelle angeschlossen sind (dies sind in der Regel bundesweit tätige Dachverbände oder Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe), reichen ihre Anträge dort ein. Wenn Sie keiner Zentralstelle angeschlossen sind, dann besteht für Sie die Möglichkeit im Länderverfahren Mittel zu beantragen. Das bedeutet, dass Sie bei der zuständigen Landesjugendbehörde oder der von ihr beauftragten Stelle Ihren Antrag einreichen.
Wo findet die Maßnahme statt?
- Je nach dem, ob die Maßnahme in Deutschland oder Russland stattfindet, ergeben sich unterschiedliche
Förderbedingungen und Förderbeträge. Für Maßnahmen in Deutschland können Projektkosten, sowie Kosten zur Vor- und Nachbereitung für deutsche und russische Teilnehmende bezuschusst werden. Findet die Maßnahme in Russland statt, können wir die Reisekosten der deutschen Teilnehmenden anteilig fördern sowie einen Zuschlag für die Vor- und Nachbereitung der deutschen Teilnehmenden gewähren. Wird an einer trilateralen Begegnung teilgenommen, können wir ausschließlich die Fahrtkosten der deutschen Teilnehmenden ins Drittland bezuschussen.
