Eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Freien und Hansestadt Hamburg, der Robert Bosch Stiftung und des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft

Aktuelles & Termine

10.05.12 | Willkommen! Und anerkannt? 

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland und Russland

  mehr
© Civil Academy
10.05.12 | 15. Runde der Civil Academy 

Erfolgreich(e) Projekte entwickeln

  mehr
07.05.12 | Planspiel "Fabrik innovativer Lösungen" im Juni in Moskau 

Teilnehmende gesucht!

  mehr
07.05.12 | Egon Bahr Fellowship 2012 

Bewerbungen bis 15. Mai möglich

  mehr
07.05.12 | Gesucht: Praktikant/in zum 01. Juli 

für Assistenz der Geschäftsführung

  mehr
04.05.12 | Infobrief Mai 

Aktuelles aus der Stiftung

  mehr

Muss ich die Visaanträge, Einladung und Pässe persönlich beim zuständigen Generalkosulat (bei der Botschaft) abgeben?

Alle Antragsteller beachten bitte, dass die Bestimmungen der fünf Auslandsvertretungen voneinander abweichen können. Vor der Beantragung der Visa sollten Sie sich also unbedingt nach den Bestimmungen des jeweiligen Generalkonsulats in Russland erkundigen, das für die Antragsteller zuständig ist. Die Frage, durch wen und in welcher Form Visaanträge und Pässe eingereicht werden müssen, wird in den Merkblättern beantwortet.

Antragsteller, die im Zuständigkeitsbereich der Botschaft Moskau wohnen, können Visaanträge, Einladung und Pässe über das Büro der russischen Nichtkommerziellen Organisation "Stiftung Internationaler Jugendaustausch" schriftlich einreichen oder persönlich in der Visastelle abgeben.

 

Visa-Merkblätter der Botschaft Moskau

Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren

Merkblatt Schüleraustausch

Merkblatt Jugendaustausch