Eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Freien und Hansestadt Hamburg, der Robert Bosch Stiftung und des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft

Aktuelles & Termine

03.02.12 | Praktikant/in für Öffentlichkeitsarbeit gesucht 

ab März 2012

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03.02.12 | Der neue Infobrief 

Aktuelles aus der Stiftung

 

 

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02.02.12 | Maultaschen und Piroggen 

Forum für Schüler- und Jugendaustausch in BW

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02.02.12 | Ausschreibung für Lehrkräfte 

Lehreraustausch mit Rostow am Don

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Deutsche und russische Flaggen (© picture-alliance/ dpa/dpaweb)
27.01.12 | Deutschlandjahr in Russland 2012/13 

ab 15. Februar weitere Ausschreibung für Projekte

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27.01.12 | Praktikums-Ausschreibung 

für den Bereich Assistenz der Geschäftsführung

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Visa-Informationen

Visum für Deutschland

Hier finden Sie Informationen der Deutschen Botschaft Moskau, die Ihnen und Ihren russischen Gästen bei der Beantragung von Visa für die Bundesrepublik Deutschland weiterhelfen.

Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Russland stellen auf ihren Homepages Visamerkblätter für den Jugendaustausch zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich vor der Einladung einer russischen Gruppe bei dem jeweilig zuständigen Konsulat / bei der Botschaft bzw. weisen Sie auch Ihre Partner darauf hin. Hier finden Sie zu den einzelnen Merkblättern:

Deutsche Botschaft Moskau

Generalkonsulat Jekaterinburg

Generalkonsulat Kaliningrad

Generalkonsulat Nowosibirsk

Generalkonsulat St. Petersburg

Die Mustereinladungsschreiben können als Vorlage zur Ausstellung einer offiziellen Einladung dienen.

Mustereinladung Jugendaustausch (Einzelreisende)

Mustereinladung Jugendaustausch (Gruppen)

Mustereinladung Schulen (Deutschland)

 Wir empfehlen, frühzeitig einen Antragstermin bei der Visastelle der Deutschen Botschaft Moskau bzw. den deutschen Konsulaten zu beantragen, da die Wartezeiten für einen Termin oftmals bis zu 2 Monaten betragen können.

 

Visum für die Russische Föderation

Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden.

Seit dem 01.06.2007 gibt es das EU – Russland – Visaerleichterungsabkommen, das die Einreise bestimmter Personengruppen wie Schülern, Studenten und Lehrpersonal erleichtert.

Bei der Visumsbeantragung sollte sich auf das Abkommen berufen werden, um eine zügige Abwicklung der Formalitäten zu gewährleisten.

Visumantrag

Hinweise zum Visumantrag

Merkblatt VISA zur Einreise in die Russische Föderation

Mustereinladung Schulen (Russland)

Informationen dazu, was Sie beachten müssen, wenn in Ihrer Gruppe TeilnehmerInnen sind, die keinen EU-Pass haben (z.B. Türkei), finden Sie hier

Homepage der Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland