
Ansprechpartner
Meike Köhler
Fon +49 (0) 40.87 88 679-12
meike.koehler(at)stiftung-drja.de
Merrit Wolff
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merrit.wolff(at)stiftung-drja.de
Mascha Beilfuß
Fon +49 (0) 40.87 88 679-24
mascha.beilfuss(at)stiftung-drja.de
Visa-Informationen
Visum für die Russische Föderation
Deutsche Staatsbürger müssen vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen ein Visum beantragen. Die russische Seite benötigt für die Bearbeitung von Visaanträgen in der Regel mind. 2 Wochen. Visaanträge werden in der Regel nur persönlich von Ihnen oder von Ihnen bevollmächtigten Personen angenommen (kein Postversand möglich!).
Das folgende Mustereinladungsschreiben kann als Vorlage zur Ausstellung einer offiziellen Einladung dienen:
Mustereinladungsschreiben Schulen.
Sollten mit Ihrer Gruppe Schülerinnen oder Schüler in die Russische Föderation reisen, die keinen EU-Pass haben oder russische Staatsbürger sind, gelten besondere Bedingungen:
- Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass eines EU-Landes haben, benötigen von der russischen Schule eine gesonderte Einladung durch die zuständige Migrationsbehörde (Федеральная миграционная служба). Die Einladung muss von der russischen Schule frühzeitig (mind. 4 Wochen vor Reisedatum) beantragt und dem zuständigen Generalkonsulat (der Botschaft) im Original vorgelegt werden.
- Schülerinnen und Schüler, die die russische Staatsangehörigkeit besitzen, reisen mit ihrem gültigen Reisepass der Russischen Föderation.
Die Auslandsvertretungen der Russischen Föderation in Deutschland informieren auf ihren Websites über die formalen Anforderungen rund um die Beantragung eines Visums. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei dem für Sie zuständigen Konsulat bzw. der Botschaft, welche Unterlagen einzureichen sind und welche Fristen beachtet werden müssen.
Auslandsvertretungen der Russischen Föderation in Deutschland:
Generalkonsulat Bonn (Konsularbezirk Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
Generalkonsulat Frankfurt am Main (Konsularbezirk Hessen und Baden-Württemberg)
Generalkonsulat Hamburg (Konsularbezirk Hambug, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein)
Generalkonsulat Leipzig (Konsularbezirk Sachsen und Thüringen)
Generalkonsulat München (Konsularbezirk Bayern)
Visum für die Bundesrepublik Deutschland
Für Staatsbürger der Russischen Föderation besteht eine Visumspflicht für Deutschland. Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Russland stellen auf ihren Homepages Visamerkblätter für den Schüleraustausch zur Verfügung. Der zuständige Projektleiter der russischen Partnerschule sollte sich frühzeitig bei dem zuständigen Konsulat bzw. bei der Botschaft über die Vorgaben für die Beantragung eines Visums informieren. Besonders wichtig ist es, rechtzeitig einen Antragstermin bei der Visastelle der Deutschen Botschaft Moskau bzw. den deutschen Konsulaten zu beantragen, da die Wartezeiten für einen Termin oftmals bis zu 2 Monaten betragen können.
Das folgende Mustereinladungsschreiben kann als Vorlage zur Ausstellung einer offiziellen Einladung dienen:
Mustereinladungsschreiben Schulen
Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in der Russischen Föderation:
