
Weitere Termine
Nachdem Sie Ihre Maßnahme durchgeführt haben, erstellen Sie die Abrechnung (Verwendungsnachweis, kurz VN). Wie das genau geht erfahren Sie
hier. Für die Abrechnung beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
2 Monate nach Projektende, sollte der VN bei Ihrer Zentral- oder Länderstelle eingegangen sein.
Termin-Kalender
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Fristen & Termine
Die Anträge der Zentral- und Länderstellen müssen bis spätestens 1. Oktober bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch eingegangen sein. Zum 1. Oktober können Anträge für Maßnahmen für das Folgejahr gestellt werden. Zusätzlich können zum 1. Juli Anträge für Maßnahmen, die in der zweiten Jahreshälfte stattfinden, eingereicht werden.
- 01.10.* für Projekte im Folgejahr.
- 01.07.* für Projekte in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Jahres.
*Ihre zuständige Zentral- bzw. Länderstelle setzt eine eigene Antragsfrist, die früher liegt, da die Zentral- und Länderstellen die Anträge vorprüfen müssen, bevor sie sie an unsere Stiftung weiterleiten. Wenden Sie sich also frühzeitig an die für Sie zuständige Zentral- bzw. Länderstelle um die dortige Antragsfrist in Erfahrung zu bringen.
Die Anträge für die zweite Jahreshälfte werden aus Rücklaufmitteln bewilligt. Das sind Mittel, die von den Trägern z.B. wegen Ausfalls von Maßnahmen oder geringerer Teilnehmendenzahl, nicht ausgeschöpft wurden.
Bitte beachten Sie:
- Dass spätestens mit Ihrem Mittelabruf ein Programm eingereicht werden muss aus dem der genaue Ablauf Ihrer Maßnahme hervorgeht.
- Dass Ihre Maßnahme aus Bundesmitteln gefördert wird. Die damit verbundenen Verfahren ermöglichen die endgültige Bewilligung Ihrer Maßnahme meist erst gegen Ende des 1. Quartals eines Jahres. Sollte Ihr Austausch bereits Anfang des Jahres stattfinden, können Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen. Hierzu kontaktieren Sie Ihre Zentral- oder Länderstelle formlos per Mail. Das Risiko der Vorfinanzierung liegt beim Antragssteller, sollten für die Maßnahmen keine Mittel durch die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch zur Verfügung gestellt werden können.
