Förderanträge im beruflichen Jugendaustausch

Hinweis

Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2023 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

Der berufliche Austausch ist eine wichtige Säule in der Bildungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland. Berufliche Lernaufenthalte im Partnerland sind eine persönliche und berufliche Entwicklungschance für Jugendliche und Ausbildungsverantwortliche. Zudem schaffen sie die Grundlage für vielfältige gesellschaftliche und wirtschaftliche Beziehungen. Deshalb unterstützt Sie die Stiftung DRJA gerne finanziell und beratend in der Umsetzung Ihrer Ideen eines beruflichen Jugendaustausches zwischen Deutschland und Russland. Erfahren Sie mehr in unserer Stiftungsstrategie.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Lernaufenthalt in Russland Fördergelder vorrangig über das Förderprogramm AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beantragen, ehe Sie bei uns einen Antrag stellen. Die Stiftung fördert in erster Linie Austausche in Deutschland. Allgemeine Informationen zu Aktionsprogrammen und Initiativen der Europäischen Kommission im Bereich der beruflichen Bildung finden Sie außerdem unter https://www.na-bibb.de.

Unsere Förderschwerpunkte sind:

Fragen und Antworten rund um den beruflichen Jugendaustausch

  • Wer kann einen Antrag stellen?

    • Einrichtungen der beruflichen Bildung (Berufsschulen, Innungen und Kammern usw.)
  • Wie kann ich einen Antrag stellen?

    • Sie stellen Ihren Antrag direkt bei uns. Das Antragsformular und weitere förderrelevante Informationen finden Sie unter dem für Sie interessanten Förderschwerpunkt.
  • Wann kann ich einen Antrag stellen?

    •  Es gibt zwei Antragsfristen im Jahr. Der 1. Oktober des Vorjahres für Projekte, die in der ersten Jahreshälfte stattfinden und der 1. April für Projekte der zweiten Jahreshälfte.
    • Hamburger Schulen stellen ihre Anträge für die zweite Jahreshälfte zum 1. März, weil Hamburger Schulen – gleichzeitig zur Antragstellung bei der Stiftung – eine Förderung bei der Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg beantragen. Die Stiftung leitet Ihre Anträge nach dem 1. März an die Stadt Hamburg weiter
  • Was ändert sich durch die Corona-Situation?

    • Anträge können derzeit unabhängig von den o.g. Antragsfristen eingereicht werden – jedoch spätestens zwei Monate vor Beginn des Projekts. Auf der Internetseite der Stiftung informieren wir über die aktuelle Lage in Deutschland und Russland.
  • Worauf sollte ich achten?

    • Einen Anspruch auf Förderung durch die Stiftung gibt es nicht.
    • Unsere Förderung ist ein finanzieller Zuschuss, sie deckt nicht die Gesamtkosten Ihres Projekts.
    • Die Stiftung fördert subsidiär: Mittel des Bundeslandes, Drittmittel und Eigenmittel sollten vorrangig gegenüber der Förderung der Stiftung verwendet werden.
    • Erst nachdem Sie eine Bewilligungszusage erhalten haben, ist die Förderung verbindlich und Sie dürfen Ausgaben tätigen, die später bei der Stiftung abgerechnet werden können.
  • Was ist neu ab 2021?

    • Wir arbeiten nun mit Förderpauschalen, somit sind sie flexibel in Ihrer Planung.
    • Sie können zusätzlich einen Zuschuss beantragen, um die Qualität Ihres Austausches zu erhöhen
    • Sie können einen Zuschlag zu Vor- und Nachbereitungskosten für Ihre Begegnung in Russland beantragen.
    • Der Austausch zwischen Lehrkräften wird nun nicht mehr ausschließlich als Vorbereitung auf Austauschprojekte gefördert, sondern kann auch der Anbahnung neuer Kontakte oder der Vernetzung zwischen Schulen im Austausch dienen.
    • Eine zusätzliche Programmlinie „Kleinprojektförderung“ wird etabliert.
    • Es gibt keine Förderobergrenzen mehr.
    • In der Förderung wird das Gastgeberprinzip nun konsequent umgesetzt. Dadurch entfällt die Möglichkeit, Kosten in Russland zu fördern.
    • Es wird eine Förderquote von 20% für Schulen aus Nordrhein-Westfalen eingeführt.
  • Warum waren diese Änderungen notwendig?

    • Um den Arbeitsaufwand für Sie und für uns zu reduzieren.
    • Damit Sie flexibler planen können und mehr Planungssicherheit haben.
    • Diese Weiterentwicklung gestaltet das Förderverfahren unserer Stiftung transparenter und entspricht den aktuellen Entwicklungen im Bereich der internationalen Jugendarbeit.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu! Wir sind wie gewöhnlich telefonisch, aber auch in unserem neuen digitalen Beratungscafé für Sie da.