Klaus-Mangold-Stipendien für junge russische Auszubildende

Hinweis

Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2023 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

Programmbeschreibung

Einen Förderantrag können nur deutsche Einrichtungen der berufsbildenden und betrieblichen Ausbildung (Einsatzstellen) stellen, die eine russische Auszubildende oder einen russischen Auszubildenden bei sich aufnehmen wollen. Gefördert werden in diesem Programm ausschließlich die Kosten, die durch den Einsatz dieser russischen Auszubildenden entstehen.

Bestehende deutsch-russische Kooperationen von Akteuren der beruflichen Bildung sollen genutzt werden, um zusätzliche Möglichkeiten eines Aufenthaltes von besonders förderungswürdigen russischen Auszubildenden in Deutschland zu ermöglichen. Die Auswahl der Auszubildenden erfolgt durch die deutschen Einsatzstellen in Absprache mit ihren russischen Partnern. Dementsprechend können sich nur Einsatzstellen in Deutschland bei uns bewerben, die eine Auszubildende oder einen Auszubildenden aus Russland bei sich aufnehmen wollen.

Die oder der Auszubildende wird durch die jeweilige Partnerorganisation in Russland (College oder sonstige berufsbildende Institution) ausgewählt. Die Betreuung in Deutschland übernimmt die beantragende Einsatzstelle (Berufsschule, Handwerkskammer, Innung o.Ä.). Durch die konzeptionelle und organisatorische Einbeziehung der Einsatzstellen in die Umsetzung des Stipendienprogramms sollen die bestehenden Kooperationen zusätzlich gestärkt werden. 

Auswahlkriterien

Die Einsatzstellen sollten folgende Kriterien erfüllen:

  • Ansprechpartner/in für die gesamte Zeit der Organisation, Durchführung und Abrechnung des Aufenthaltes der/des russischen Auszubildenden ist gewährleistet;
  • Begleitung der/des russischen Auszubildenden am Einsatzort ist sichergestellt;
  • Der Aufenthalt der/des russischen Auszubildenden hat einen berufsbildenden Charakter;
  • Das abgesprochene Programm der/des russischen Auszubildenden ist verbindlich.

Die/der russische Auszubildende sollte folgende Kriterien erfüllen:

  • Russische Staatsangehörigkeit und den Lebensmittelpunkt in der Russischen Föderation;
  • Mindestens 18 und höchstens 25 Jahre alt;
  • Befindet sich noch in der Ausbildung oder hat diese gerade erst beendet;
  • Fähigkeit zur Verständigung in einer Fremdsprache (Deutsch/Englisch) muss gegeben sein.

Leistungen und finanzielle Förderung

Leistungen der Stiftung

  • Beratung der Einsatzstellen;
  • Organisatorische Hilfe bei der Visabeschaffung;
  • Falls eine potentielle Einsatzstelle noch keine russische Partnerorganisation hat, kann diese durch die Stiftung vermittelt werden;
  • Abschluss einer Haftpflicht-, Unfall-, Krankenversicherung für die Stipendiatin/den Stipendiaten;
  • Finanzielle Förderung;
  • Erstellung eines Zertifikates für die Stipendiatin/den Stipendiaten in Absprache mit den Einsatzstellen.

Finanzielle Förderung

Den Einsatzstellen können folgende Kosten durch die Stiftung erstattet werden (ggf. können Abschläge im Voraus ausgezahlt werden):

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zu 8 Wochen bei maximal 60 € pro Tag (bei Unterbringung und Verpflegung in einer Familie sind lediglich bis zu 30 € pro Tag anrechenbar);
  • 50 % der Fahrtkosten der/des russischen Auszubildenden nach Deutschland und in Deutschland am Einsatzort;
  • Die Stipendiatin/Der Stipendiat erhält ein Taschengeld von 10 € pro Tag;
  • Ggf. Kosten für einen vorbereitenden Sprachkurs (Deutsch);
  • Nachgewiesene Organisationskosten der Einsatzstelle bis zu 500 €;
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 € pro Stipendiatin/Stipendiaten.

Wichtige Hinweise

Stipendiatinnen und Stipendiaten können nur einmal gefördert werden. Aus arbeitsrechtlichen Gründen darf der bzw. dem russischen Auszubildenden keine Tätigkeit mit eigenem Verantwortungsbereich übertragen werden.

Antragstellung

Die Antragstellung ist nur per online-Antragsformular zulässig.