Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2023 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Einen Förderantrag können nur deutsche Einrichtungen der berufsbildenden und betrieblichen Ausbildung (Einsatzstellen) stellen, die eine russische Auszubildende oder einen russischen Auszubildenden bei sich aufnehmen wollen. Gefördert werden in diesem Programm ausschließlich die Kosten, die durch den Einsatz dieser russischen Auszubildenden entstehen.
Bestehende deutsch-russische Kooperationen von Akteuren der beruflichen Bildung sollen genutzt werden, um zusätzliche Möglichkeiten eines Aufenthaltes von besonders förderungswürdigen russischen Auszubildenden in Deutschland zu ermöglichen. Die Auswahl der Auszubildenden erfolgt durch die deutschen Einsatzstellen in Absprache mit ihren russischen Partnern. Dementsprechend können sich nur Einsatzstellen in Deutschland bei uns bewerben, die eine Auszubildende oder einen Auszubildenden aus Russland bei sich aufnehmen wollen.
Die oder der Auszubildende wird durch die jeweilige Partnerorganisation in Russland (College oder sonstige berufsbildende Institution) ausgewählt. Die Betreuung in Deutschland übernimmt die beantragende Einsatzstelle (Berufsschule, Handwerkskammer, Innung o.Ä.). Durch die konzeptionelle und organisatorische Einbeziehung der Einsatzstellen in die Umsetzung des Stipendienprogramms sollen die bestehenden Kooperationen zusätzlich gestärkt werden.
Die Einsatzstellen sollten folgende Kriterien erfüllen:
Die/der russische Auszubildende sollte folgende Kriterien erfüllen:
Leistungen der Stiftung
Finanzielle Förderung
Den Einsatzstellen können folgende Kosten durch die Stiftung erstattet werden (ggf. können Abschläge im Voraus ausgezahlt werden):
Stipendiatinnen und Stipendiaten können nur einmal gefördert werden. Aus arbeitsrechtlichen Gründen darf der bzw. dem russischen Auszubildenden keine Tätigkeit mit eigenem Verantwortungsbereich übertragen werden.
Die Antragstellung ist nur per online-Antragsformular zulässig.