Der anhaltende Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wie auch schon die Corona-Pandemie haben die Arbeit unserer Stiftung stark beeinflusst. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Umsetzung bilateraler deutsch-russischer Austauschprojekte unter den gegebenen Umständen nicht ohne gründliche Abwägung zu empfehlen ist. Möchten Sie dennoch jetzt aktiv werden, legen wir Ihnen ans Herz, Ihr Projekt gründlich vorzubereiten. Dabei unterstützen und beraten wir Sie gern. Aktuelle Informationen darüber, was derzeit von uns gefördert werden kann, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Eine Begegnung von Lehrkräften und weiteren Fachkräften (wie z.B. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) kann dem Auf- und Ausbau einer Schulpartnerschaft dienen. Dies kann beispielsweise ein Treffen von Lehrkräften sein, die eine Partnerschaft ins Leben rufen oder gemeinsam eine kommende Jugendbegegnung vorbereiten wollen. Auch bei binationalen Schulungen handelt es sich um Fachkräfteprogramme.
Bitte beachten Sie vor Antragstellung
• Voraussetzungen und Ausschlusskriterien
• Unser Förderverfahren
• Antragsfristen
• Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
Antragstellende Institution
Teilnehmende
Projektkosten (Unterkunft, Verpflegung, Material, Fahrkarten vor Ort, usw.)
Reisekostenzuschuss
Zuschuss zur Vor- und Nachbereitung des Projekts 50 EUR/Person (max. 500 EUR)
Zuschuss für Corona-Tests bis zur vollen Höhe des realen Preises
Noch Fragen? Wir sind wie gewöhnlich telefonisch, aber auch in unserem neuen digitalen Beratungscafé für Sie da.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Antragstellung? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen aus dem Referat Förderung und Qualifizierung.