Hinein ins Antragsvergnügen: Um Ihre Begegnung gut durchführen zu können, brauchen Sie Geld. Wir geben Ihnen Hinweise zur Förderung.

Digitale Austauschprojekte

Hinweis

Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2024 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

Persönliche Begegnungen zwischen deutschen und russischen Jugendlichen sind seit März 2020 nicht möglich. Verschiedene Formen digitaler Projekte und Begegnungen wurden in den vergangenen Monaten entwickelt und erprobt, sie etablieren sich nun nach und nach. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit 2021-2022 können wir nun digitale bzw. hybride Projekte unter Berücksichtigung folgender Kriterien fördern:

  • Der Austausch sollte mindestens vier gemeinsame Programmtage dauern, die jedoch nicht unmittelbar aufeinander folgen müssen. Der Austausch hat ein definiertes Anfangs- und Enddatum sowie ein pädagogisches Konzept (Ziel, Inhalt, Methode).
  • Ein Programmtag umfasst mindestens vier Stunden mit gemeinsamem oder parallelem Programm (in Kleingruppen) der Gruppe.
  • Darin enthalten sind die Treffen von durchschnittlich täglich 90 Online-Minuten inhaltlichen Programms mit der ganzen Gruppe oder in Kleingruppen.

Es können Festbeträge für Programmkosten gemäß Anlage 4 der Richtlinien KJP in folgender Höhe beantragt werden:  

  • Tagessätze pro TN und Programmtag in Höhe von 24 EUR bei Jugendbegegnungen bzw. Workcamps
  • Tagessätze pro TN und Programmtag in Höhe von 40 EUR bei Fachkräfteprogrammen
  • Tagessatz für Honorare (z.B. für Sprachmittlung oder Dolmetschen) 305 €
  • Tagessatz für Honorare (z.B. für Trainerinnen/Trainer oder Referierende) 305 €

Diese können für alle Kosten eingesetzt werden, die der deutschen Seite entstehen: Von Unterkunft und Verpflegung bei hybriden Projekten bis zur technischen Unterstützung. Kosten, die originär im Partnerland für Unterbringung und Verpflegung entstehen, können nicht gefördert werden.

Honorare für Sprachmittlung und inhaltlich-pädagogische Unterstützung bzw. Online-Trainer sind dann zuwendungsfähig, wenn der Vertragspartner der deutsche Projektpartner ist und es eine vertragliche Grundlage auf Eurobasis gibt. Die Rechnung muss vom deutschen Projektpartner ins Deutsche übersetzt sowie sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden.  

Die Teilnehmenden werden durch eine TN-Liste nachgewiesen, die durch die Leitungspersonen durch Unterschrift bestätigt wird. Ergänzend wird unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen ein Screenshot der Teilnehmenden bzw. Screenshot der Liste der Teilnehmenden des jeweiligen Online-Anbieters eingereicht (Voraussetzung z. B. Einwilligung der Teilnehmenden, Teilnehmende sind mit Klarnamen angemeldet). 

Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt im Zentralstellenverfahren. Anträge können von den Zentralstellen quartalsweise eingereicht werden, um mehr Flexibilität in der Planung zu ermöglichen.