Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2023 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Deutsch-russische Fachkräfteprogramme richten sich an Fachkräfte, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich im Bereich der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe tätig sind. Dies kann beispielsweise ein Treffen von Multiplikatoren sein, die eine Partnerschaft ins Leben rufen oder gemeinsam eine kommende Jugendbegegnung vorbereiten wollen. Auch bei binationalen Jugendleiterschulungen handelt es sich um Fachkräfteprogramme.
Hinweis: Damit wir Ihr Fachkräfteprogramm fördern können, ist es wichtig, dass es sich bei allen Teilnehmenden um haupt-, neben- oder ehrenamtliche Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe handelt (z.B. Teamer von Jugendgruppen), die einen direkten Bezug zum Thema der Maßnahme haben. Am Programm Ihres Treffens sollte außerdem die Fachlichkeit im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe zu erkennen sein (dies wäre beispielsweise bei einem touristischen Programm nicht der Fall).
Wie bei Jugendbegegnungen werden auch Fachkräfteprogramme im Zentralstellen- bzw. Länderverfahren gefördert. Das heißt, Sie reichen Ihre Anträge nicht direkt bei uns ein, sondern über Ihre Zentralstelle (dies sind in der Regel bundesweit tätige Dachverbände oder Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe) oder über die zuständige Landesjugendbehörde oder der von ihr beauftragten Stelle (wenn Sie keiner Zentralstelle angeschlossen sind).
Beispiel: Ein Hamburger Sportverein schickt seinen Förderantrag erst einmal an seinen Dachverband (auch „Zentralstelle“ genannt), die Deutsche Sportjugend. Diese wird nach Aufnahme und Prüfung des Antrages alle ihre gesammelten Anträge in einen Gesamtantrag zusammenfassen und bei uns einreichen. Die Kommunikation zum Antrag, zur Bewilligung von Fördermitteln und später dann zur Abrechnung läuft also immer über die Zentralstelle, in diesem Beispiel die Deutsche Sportjugend.
Die Anträge der Zentral- und Länderstellen müssen bis spätestens 1. Oktober bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch eingegangen sein. Zum 1. Oktober können Anträge für Maßnahmen für das Folgejahr gestellt werden. Zusätzlich können zum 1. Juli Anträge für Maßnahmen, die in der zweiten Jahreshälfte stattfinden, eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre zuständige Zentral- bzw. Länderstelle eine eigene (frühere) Antragsfrist setzt, da die Zentral- und Länderstellen die Anträge vorprüfen müssen, bevor sie sie an unsere Stiftung weiterleiten. Wenden Sie sich also bitte frühzeitig an die für Sie zuständige Zentral- bzw. Länderstelle, um die dortige Antragsfrist in Erfahrung zu bringen.
Hinweis: Ihr Projekt wird aus Bundesmitteln gefördert. Die damit verbundenen Verfahren ermöglichen die endgültige Bewilligung Ihrer Maßnahme meist erst gegen Ende des 1. Quartals eines Jahres. Sollte Ihr Austausch bereits Anfang des Jahres stattfinden, können Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen. Hierzu kontaktieren Sie Ihre Zentral- oder Länderstelle formlos per E-Mail. Das Risiko der Vorfinanzierung liegt beim Antragssteller, sollten für die Maßnahme keine Mittel durch die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch zur Verfügung gestellt werden können.
>> Wichtige Hinweise zu Ihrem Förderantrag und den Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Referatsleiterin
katja.shkaruba@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-13
Programm-Managerin
stephanie.blanke@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-17
Hier finden Sie eine Übersicht der Länderstellen mit den jeweils zuständigen Personen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus unsere Hinweise zu Fördermöglichkeiten.