Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2024 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie ein Kooperationsprojekt planen, muss der Antrag spätestens drei Monate vor Beginn des Projekts bei der Stiftung DRJA eingereicht werden.
Der Antrag wird von der Schulleitung und vom Träger der Jugendarbeit direkt bei der Stiftung DRJA (kein Zentralstellenverfahren) gestellt. Beide Partner sind gleichberechtigte Antragsteller gegenüber der Stiftung. Nur ein Antragsteller wird als verantwortlich für den Nachweis der sachgerechten Mittelverwendung angegeben. Dies kann entweder die Schule oder der außerschulische Partner sein. Der Antrag enthält eine schlüssige Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan. Beide Partner legen im Antrag dar, wie die Kommunikation in der Begegnung gewährleistet wird und wie im Programm darauf eingegangen wird.
Im Jahr 2018 gibt es keine Antragsfristen. Sie können Ihren Antrag jederzeit bei der Stiftung einreichen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag möglichst drei Monate vor Beginn des Projekts der Stiftung vorgelegt werden muss. Wenn das Projekt vor der Bewilligung begonnen werden soll, muss ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt und genehmigt werden.
Die Antragsformulare finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite. Bitte reichen Sie (so vorhanden) eine Kopie des Kooperationsvertrages mit dem Antrag ein. Ein Beispiel für einen Kooperationsvertrag finden Sie hier.
Referatsleiter
ruediger.marx@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-13