Es können nur Ausgaben gefördert werden, die im vertraglich definierten Förderzeitraum liegen. Kosten, die vor Ausstellung eines Vertrags getätigt wurden, sind grundsätzlich nicht förderfähig. In begründeten Fällen können die Ausgaben für die Vorbereitung der Maßnahme schon nach der Antragstellung gefördert werden. Diese Möglichkeit kann dann geprüft werden, wenn mit Antragstellung die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt wird.
Eine Begegnung besteht aus der gemeinsamen Projektarbeit am bestimmten Thema (mindestens fünf Tage) und einem gemeinsamen Programm darüber hinaus. Es können insgesamt maximal zehn Begegnungstage gefördert werden.
Folgende Zuschüsse sind möglich:
Begegnungen in Deutschland
- Grundförderung in Höhe von max. 24,00 € pro Person (max. je 20 deutsche und russische Teilnehmende und Begleitpersonen) für max. 10 Tage für alle notwendigen Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch.
- Sprachmittlerhonorare in Höhe von max. 305,00 € täglich (Förderung ist nur für Personen aus der deutschen Gruppe möglich).
- Projektkostenzuschuss bis max. 1.000,00 € (zur Förderung der projektorientierten Arbeit. Für Begegnungen in Russland werden nur Ausgaben in Deutschland (EUR-Rechnungen) im direkten Zusammenhang mit dem Projekt gefördert. Unterkunftskosten können hier nicht abgerechnet werden.).
Begegnungen in Russland
- Reisekostenzuschuss in Höhe von 12 ct. pro einfachem Entfernungskilometer bei Zielen im europäischen Teil Russlands (inkl. Föderationskreis Ural), Föderationskreis Sibirien 550 € pro Person, Föderationskreis Ferner Osten 650 € pro Person.
- Sprachmittlerhonorare in Höhe von max. 305,00 € täglich (Förderung ist nur für Personen aus der deutschen Gruppe möglich).
- Projektkostenzuschuss bis max. 1.000,00 € (zur Förderung der projektorientierten Arbeit. Für Begegnungen in Russland werden nur Ausgaben in Deutschland (EUR-Rechnungen) im direkten Zusammenhang mit dem Projekt gefördert. Unterkunftskosten können hier nicht abgerechnet werden.).
Vorbereitungstreffen in Deutschland
- Grundförderung in Höhe von max. 40,00 € pro Person (max. je 5 deutsche und russische Teilnehmende und Begleitpersonen) für max. 5 Tage für alle notwendigen Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch.
- Sprachmittlerhonorare in Höhe von max. 305,00 € täglich (Förderung ist nur für Personen aus der deutschen Gruppe möglich).
Vorbereitungstreffen in Russland
- Reisekostenzuschuss in Höhe von 12 ct. pro einfachem Entfernungskilometer bei Zielen im europäischen Teil Russlands (inkl. Föderationskreis Ural), Föderationskreis Sibirien 550 € pro Person, Föderationskreis Ferner Osten 650 € pro Person.
- Sprachmittlerhonorare in Höhe von max. 305,00 € täglich (Förderung ist nur für Personen aus der deutschen Gruppe möglich).
Nicht förderfähig sind beispielsweise:
- Begegnungen mit überwiegend touristischem Charakter
- Fahrtkosten innerhalb des Programms in Russland
- Fahrtkosten der russischen Gruppe zum Begegnungsort
- Aktivitäten, an denen nur die Gruppe aus Deutschland oder Russland teilnimmt
- Zusätzliche Visakosten, die durch die Vermittlung einer Reiseagentur entstanden sind
- Honorare für Lehr- bzw. Fachkräfte der beteiligten Schulen oder für hauptamtliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in der Jugendarbeit
- Gastgeschenke
- Telekommunikationskosten
- Kosten, die vor Ausstellung des Vertrags entstanden sind, wenn kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wurde
- Barauszahlungen an Teilnehmende („Essengeld“) „Speisen und Getränke“ Belege
- Medizinische oder medizinähnliche Produkte wie Sonnenmilch, Blasenpflaster, etc.