Voraussetzungen für die Förderung

Hinweis

Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2024 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

Sie möchten erfahren, welche Voraussetzungen ein Projekt erfüllen muss um für eine Förderung in Frage zu kommen? Hier haben wir Ihnen Hinweise zusammengestellt, die Ihnen diese Fragen beantworten und so bei der Planung und Organisation helfen können.

  • Deutsch-russische Begegnungen werden auf Grundlage einer Projektpartnerschaft zwischen deutschen Organisationen und russischen Organisationen geplant. Wenn Sie einen Partner suchen, wenden Sie sich gern an uns.
  • Auf deutscher Seite arbeiten außerschulischer und schulischer Partner auf Augenhöhe zusammen bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Austauschprojektes und sind gegenüber der Stiftung Antragsteller. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sind geklärt und werden im Antrag dargestellt. Zur Ausgestaltung der Kooperation finden Sie unter Tipps und Hinweise weitere Anregungen.
  • Damit die Jugendlichen die Gelegenheit haben, die Lebenswelten in allen beteiligten Projektländern kennen zu lernen, sind Begegnungen in Deutschland und Russland anzustreben.

Das gemeinsame Projekt und Programm steht im Mittelpunkt einer Begegnung. Es sollte daher für alle ansprechend und sinnvoll gestaltet sein, weshalb der partnerschaftlichen Planung besondere Aufmerksamkeit gilt. Dazu gehört, dass:

  • …die Teilnahme der Jugendlichen an der Begegnung freiwillig ist (die Jugendlichen sollten nicht zu einer Teilnahme verpflichtet sein).
  • …die Jugendlichen aus beiden Ländern gemeinsam an einem Projekt arbeiten, in dem sie sich intensiv mit einem Thema auseinandersetzen.
  • …das gemeinsame Projekt im Mittelpunkt der Begegnung steht.
  • …die Jugendlichen an der Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung des gesamten Austausches beteiligt werden.
  • …der Aspekt der Kommunikation zwischen den Jugendlichen (Sprachmittlung, Sprachanimation) besonders berücksichtigt wird.

Darüber hinaus gibt es einige formale Grundlagen zu beachten:

  • Die Förderung wird wirtschaftlich und sparsam verwendet.
  • Alle geplanten Ausgaben stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Begegnung und sind für ihre Durchführung notwendig.
  • Die gastgebende Seite trägt die Kosten des Aufenthaltes und des gemeinsamen Programms. Die Gastgruppe trägt die Kosten der eigenen An- und Abreise (vom Sammelort bis zum Begegnungsort). Welche Kosten gefördert werden können, erfahren Sie unter dem Link Förderfähige Kosten.