Hinein ins Antragsvergnügen: Um Ihre Begegnung gut durchführen zu können, brauchen Sie Geld. Wir geben Ihnen Hinweise zur Förderung.

Förderung im schulischen Jugendaustausch

Hinweis

Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2023 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

Internationale Jugendarbeit ermöglicht es Jugendlichen, wichtige interkulturelle und internationale Kompetenzen zu erwerben. Hinter den Projekten steht aber viel organisatorische Arbeit. Deshalb unterstützt Sie die Stiftung DRJA gerne finanziell und beratend in der Umsetzung Ihrer Ideen eines schulischen Austausches zwischen Deutschland und Russland. Mehr zu der Stiftungsstrategie können Sie hier lesen.

Der schulische Jugendaustausch wird von der Robert Bosch Stiftung und von dem Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft gefördert. Zusätzliche Mittel stellt uns die Globus-Stiftung zur Verfügung, um Projekte zu fördern, an denen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf teilnehmen. Haben Sie einen erhöhten finanziellen Aufwand aufgrund von Teilnehmenden mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten und/oder erhöhtem Betreuungsbedarf? Bitte sprechen Sie uns direkt an.

Wir fördern:

Fragen und Antworten rund um den schulischen Jugendaustausch

  • Wer kann einen Antrag stellen?

    •  Deutsche allgemeinbildende Schulen 
    • Einrichtungen der beruflichen Bildung (Berufsschulen, Innungen und Kammern usw.)
    • Russischlehrerverbände
  • Wie kann ich einen Antrag stellen?

    • Sie stellen Ihren Antrag direkt bei uns. Das Antragsformular und weitere förderrelevante Informationen finden Sie oben unter dem jeweiligen Förderschwerpunkt.
  • Wann kann ich einen Antrag stellen?

    •  Es gibt zwei Antragsfristen im Jahr. Der 1. Oktober des Vorjahres für Projekte, die in der ersten Jahreshälfte stattfinden und der 1. April für Projekte der zweiten Jahreshälfte.
    • Hamburger Schulen stellen ihre Anträge für die zweite Jahreshälfte zum 1. März, weil Hamburger Schulen – gleichzeitig zur Antragstellung bei der Stiftung – eine Förderung bei der Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg beantragen. Die Stiftung leitet Ihre Anträge nach dem 1. März an die Stadt Hamburg weiter
  • Was ändert sich durch die Corona-Situation?

    • Anträge können derzeit unabhängig von den o.g. Antragsfristen eingereicht werden – jedoch spätestens zwei Monate vor Beginn des Projekts. Auf der Internetseite der Stiftung informieren wir über die aktuelle Lage in Deutschland und Russland.
    • Die Durchführung von Jugendbegegnungen zu Zeiten, in denen Hygienemaßnahmen erforderlich sind, kann zu höheren Programm- und Reisekosten führen (z. B. höhere Unterkunftskosten, mehr oder größere Seminarräume, Kauf von Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmitteln, notwendige Nutzung anderer Transportmittel). Daher wurden die Fördersätze für Begegnungen in Präsenz vorübergehend erhöht, um den zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Träger Rechnung zu tragen. 
    • Die Träger sind bei der Durchführung der Begegnung zum Schutz der Teilnehmenden und zur eigenen Absicherung dazu verpflichtet, ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept zu erstellen und die dort vereinbarten Regelungen umzusetzen.
  • Worauf sollte ich achten?

    • Einen Anspruch auf Förderung durch die Stiftung gibt es nicht.
    • Unsere Förderung ist ein finanzieller Zuschuss, sie deckt nicht die Gesamtkosten Ihres Projekts.
    • Die Stiftung fördert subsidiär: Mittel des Bundeslandes, Drittmittel und Eigenmittel sollten vorrangig gegenüber der Förderung der Stiftung verwendet werden.
    • Erst nachdem Sie eine Bewilligungszusage erhalten haben, ist die Förderung verbindlich und Sie dürfen Ausgaben tätigen, die später bei der Stiftung abgerechnet werden können.
  • Was ist neu ab 2021?

    • Wir arbeiten nun mit Förderpauschalen, somit sind sie flexibel in Ihrer Planung.
    • Sie können zusätzlich einen Zuschuss beantragen, um die Qualität Ihres Austausches zu erhöhen
    • Sie können einen Zuschlag zu Vor- und Nachbereitungskosten für Ihre Begegnung in Russland beantragen.
    • Der Austausch zwischen Lehrkräften wird nun nicht mehr ausschließlich als Vorbereitung auf Austauschprojekte gefördert, sondern kann auch der Anbahnung neuer Kontakte oder der Vernetzung zwischen Schulen im Austausch dienen.
    • Eine zusätzliche Programmlinie „Kleinprojektförderung“ wird etabliert.
    • Es gibt keine Förderobergrenzen mehr.
    • In der Förderung wird das Gastgeberprinzip nun konsequent umgesetzt. Dadurch entfällt die Möglichkeit, Projektkosten, die in Russland anfallen, zu fördern.
    • Es wird eine Förderquote von 20% für Schulen aus Nordrhein-Westfalen eingeführt.
  • Warum waren diese Änderungen notwendig?

    • Um den Arbeitsaufwand für Sie und für uns zu reduzieren.
    • Damit Sie flexibler planen können und mehr Planungssicherheit haben.
    • Diese Weiterentwicklung gestaltet das Förderverfahren unserer Stiftung transparenter und entspricht den aktuellen Entwicklungen im Bereich der internationalen Jugendarbeit.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu! Wir sind wie gewöhnlich telefonisch, aber auch in unserem digitalen Beratungscafé für Sie da.

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