Hinein ins Antragsvergnügen: Um Ihre Begegnung gut durchführen zu können, brauchen Sie Geld. Wir geben Ihnen Hinweise zur Förderung.

Förderung im schulischen Jugendaustausch

Hinweis

Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2024 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

Internationale Jugendarbeit ermöglicht es Jugendlichen, wichtige interkulturelle und internationale Kompetenzen zu erwerben. Hinter den Projekten steht aber viel organisatorische Arbeit. Deshalb unterstützt Sie die Stiftung DRJA gerne finanziell und beratend in der Umsetzung Ihrer Ideen eines schulischen Austausches zwischen Deutschland und Russland. Mehr zu der Stiftungsstrategie können Sie hier lesen.

Der schulische Jugendaustausch wird von der Robert Bosch Stiftung und von dem Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft gefördert. Zusätzliche Mittel stellt uns die Globus-Stiftung zur Verfügung, um Projekte zu fördern, an denen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf teilnehmen. Haben Sie einen erhöhten finanziellen Aufwand aufgrund von Teilnehmenden mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten und/oder erhöhtem Betreuungsbedarf? Bitte sprechen Sie uns direkt an.

Wir fördern:

Fragen und Antworten rund um den schulischen Jugendaustausch

  • Wer kann einen Antrag stellen?

    •  Deutsche allgemeinbildende Schulen 
    • Einrichtungen der beruflichen Bildung (Berufsschulen, Innungen und Kammern usw.)
    • Russischlehrerverbände
  • Wie kann ich einen Antrag stellen?

    • Sie stellen Ihren Antrag direkt bei uns. Das Antragsformular und weitere förderrelevante Informationen finden Sie oben unter dem jeweiligen Förderschwerpunkt.
  • Worauf sollte ich achten?

    • Einen Anspruch auf Förderung durch die Stiftung gibt es nicht.
    • Unsere Förderung ist ein finanzieller Zuschuss, sie deckt nicht die Gesamtkosten Ihres Projekts.
    • Die Stiftung fördert subsidiär: Mittel des Bundeslandes, Drittmittel und Eigenmittel sollten vorrangig gegenüber der Förderung der Stiftung verwendet werden.
    • Erst nachdem Sie eine Bewilligungszusage erhalten haben, ist die Förderung verbindlich und Sie dürfen Ausgaben tätigen, die später bei der Stiftung abgerechnet werden können.
  • Unsere Fördergrundsätze

    • Wir arbeiten nun mit Förderpauschalen, somit sind sie flexibel in Ihrer Planung.
    • Sie können zusätzlich einen Zuschuss beantragen, um die Qualität Ihres Austausches zu erhöhen
    • Sie können einen Zuschlag zu Vor- und Nachbereitungskosten für Ihre Begegnung in Russland beantragen.
    • Es gibt keine Förderobergrenzen mehr.
    • Es wird eine Förderquote von 20% für Schulen aus Nordrhein-Westfalen eingeführt.
  • Warum waren diese Änderungen notwendig?

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu! Wir sind wie gewöhnlich telefonisch, aber auch in unserem digitalen Beratungscafé für Sie da.

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