Hinein ins Antragsvergnügen: Um Ihre Begegnung gut durchführen zu können, brauchen Sie Geld. Wir geben Ihnen Hinweise zur Förderung.

Antragsfristen

Hinweis

Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2023 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

!!! Anträge können durch die Corona-Situation unabhängig von den Antragsfristen eingereicht werden – jedoch spätestens zwei Monate vor Beginn des Projekts. Hier informieren wir über die aktuelle Lage in Deutschland und Russland.

1. Oktober des Vorjahres – für Begegnungen in der ersten Jahreshälfte (01.01.-30.06.)

1. April des laufenden Jahres (Schulen aus Hamburg: 1. März des laufenden Jahres) - für Begegnungen in der zweiten Jahreshälfte (01.07.-31.12.)