Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2023 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Bildung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Schulischer Jugendaustausch ist ein Teil der Bildung und damit die Aufgabe der Länder. Dank der Unterstützung unserer Förderer hat die Stiftung die Möglichkeit, Projekte von Schulen zu unterstützen, wo das Geld nicht reicht. Das heißt Subsidiaritätsprinzip: Mittel des Bundeslandes, Eigenmittel und weitere Mittel sollten vorrangig gegenüber der Förderung der Stiftung verwendet werden.
Vor Antragstellung bei der Stiftung muss deshalb ein Antrag (ggf. eine Anfrage) auf Förderung bei der zuständigen obersten Landesschulbehörde eingereicht werden – auch wenn mit einer Ablehnung vom Bundesland zu rechnen ist. Ausnahme: Dies gilt nicht, wenn es sich um eine Begegnung von Auszubildenden handelt, die antragstellende Institution keine Schule oder eine Schule aus Nordrhein-Westfalen oder Hamburg ist.
Sollte Ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Stiftung noch keine Förderentscheidung von der Landesschulbehörde vorliegen, müssen die beim Bundesland beantragten Mittel (noch) nicht auf die beantragte Förderung durch die Stiftung angerechnet werden. Die Stiftung gewährt ihre Fördersumme in diesem Fall unter Vorbehalt. Im Falle einer späteren Bewilligung durch die Landesschulbehörde sind die entsprechenden Mittel entweder für den Mittelabruf bei der Stiftung von den im Vertrag bewilligten Mitteln abzuziehen oder im Anschluss an die Abrechnung an die Stiftung zurückzuerstatten.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen sieht derzeit eine Förderung von Schulaustauschen von Nordrhein-Westfälischen Schulen mit Russland nicht vor. Die Stiftung erhält aber überproportional viele Anträge von Schulen aus NRW. Praktisch bedeutet das, dass die Bundesländer, die den schulischen Jugendaustausch aktiv unterstützen, Schulen aus NRW indirekt mitfördern. Um andere Bundesländer nicht zu benachteiligen, sieht sich die Stiftung deshalb gezwungen, die Fördersumme für Schulen aus NRW pauschal zu kürzen (Abzug einer Quote von derzeit 20%). Alle Bemühungen der Stiftung eine Änderung der Position des Bundeslandes NRW zu erreichen blieben leider erfolglos. Die Einführung eines Quotierungsverfahrens wurde der Staatskanzlei des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen schriftlich mitgeteilt.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) der Freien und Hansestadt Hamburg und die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch haben im Jahre 2019 eine Vereinbarung getroffen, nach der Hamburger Schulen – gleichzeitig zur Antragstellung bei der Stiftung – eine Förderung bei der BSB Hamburg beantragen. Eine zusätzliche Antragstellung bei Hamburg ist daher nicht mehr erforderlich.