Hinein ins Antragsvergnügen: Um Ihre Begegnung gut durchführen zu können, brauchen Sie Geld. Wir geben Ihnen Hinweise zur Förderung.

Unser Förderverfahren

Hinweis

Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2024 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

  • 1. Antragstellung

    !!! Anträge können durch die Corona-Situation unabhängig von den Antragsfristen eingereicht werden – jedoch spätestens zwei Monate vor Beginn des Projekts. Hier informieren wir über die aktuelle Lage in Deutschland und Russland.

    Anträge auf Förderung werden fristgerecht zum 1. Oktober oder zum 1. April (Schulen aus Hamburg: 1. März) bei der Stiftung eingereicht. Bitte fügen Sie alle notwendigen Unterlagen bei, die im jeweiligen Antragsformular benannt sind. Antragsformulare finden Sie unter dem jeweiligen Förderschwerpunkt.

    Der Antrag muss korrekt und vollständig ausgefüllt sein und der Stiftung fristgerecht im Original vorgelegt werden.

  • 2. Antragsprüfung

    Nachdem die Anträge eingegangen und bei uns in der Datenbank erfasst sind, werden sie von uns geprüft. Erfahrungsgemäß (je nach Zahl der eingereichten Anträge) dauert die Prüfung ca. zwei Monate. Die Prüfung nimmt mehr Zeit in Anspruch, wenn Anträge nicht vollständig ausgefüllt sind oder Unterlagen fehlen.

  • 3. Bewilligung

    Die Stiftung prüft Ihren Antrag auf Grundlage der festgelegten Fördervoraussetzungen. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie voraussichtlich im Dezember des Vorjahres (Projekte in der ersten Jahreshälfte) oder im Juni des laufenden Jahres (Projekte in der zweiten Jahreshälfte) eine Förderzusage per Mail. Diese enthält Angaben zu Höhe der bewilligten Förderung und zum weiteren Verfahren. Erst nachdem Sie eine Bewilligungszusage erhalten haben, ist die Förderung verbindlich und Sie dürfen Ausgaben tätigen, die später bei der Stiftung abgerechnet werden können.

    Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden und Sie die Begegnung verschieben können, ist eine erneute Antragstellung zu einer nächsten Frist – auch innerhalb eines Jahres – möglich. 

  • 4. Erstellung der Förderunterlagen

    Nachdem Sie eine Förderzusage bekommen haben, bereiten wir die Bewilligungsunterlagen für Sie vor. Die Förderverträge enthalten Angaben zu Höhe, Verwendung und Abrechnung der für Ihr Projekt zur Verfügung stehenden Fördermittel sowie weitere Vorgaben z. B. zur Öffentlichkeitsarbeit. Die Erstellung der Unterlagen kann bis zu zwei Monaten dauern.

  • 5. Auszahlung der Fördermittel

    Sobald uns der von der Leitung Ihrer Institution (z.B. Schule) unterschriebene Vertrag vorliegt, können Sie bei uns die Fördermittel abrufen. Dafür benötigen Sie ein Mittelabrufsformular, das Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung steht. Die Bearbeitung des Mittelabrufs und die Überweisung der Mittel kann bis zu zwei Wochen dauern.

    Unsere Förderung ist zweckgebunden. Wesentliche Änderungen im Projekt oder in der Finanzierung sind unverzüglich schriftlich - per Mail oder per Post – formlos mitzuteilen.

  • 6. Abschluss des Förderprojekts

    Nach Abschluss Ihres Förderprojekts müssen Sie die Verwendung der Fördermittel anhand eines Verwendungsnachweises (VN) innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Förderzeitraums belegen. Welche Unterlagen hierfür relevant sind, sehen Sie im Fördervertrag und bei uns auf der Webseite. Die Stiftung ermittelt innerhalb von max. drei Monaten nach Eingang des VN, ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung erforderlich ist. Danach erhalten Sie von uns entweder ein endgültiges Entlastungsschreiben oder, wenn noch Fragen offen sind, ein Entlastungsschreiben mit Vorbehalt und der Erläuterung zum weiteren Verfahren.

  • 7. Nach Ende des Projekts

    Sollten nach Ende des Projektes noch Presseartikel oder weitere Publikationen erscheinen, sind diese an die Stiftung weiterzuleiten.

    Sollten nach Ende des Projektes noch Einnahmen erzielt werden, die nicht bereits im Rahmen der Abrechnung berücksichtigt wurden, sind diese von Ihnen an die Stiftung zu melden.