Der anhaltende Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wirkt sich stark auf die Arbeit der Stiftung DRJA aus. Wir weisen darauf hin, dass die Umsetzung bilateraler deutsch-russischer Austauschprojekte unter den gegebenen Umständen nicht ohne gründliche Abwägung zu empfehlen ist. Möchten Sie dennoch jetzt aktiv werden, sollten Sie Ihr Projekt gründlich vorbereiten. Aktuell ist eine Förderung durch die Stiftung nur sehr eingeschränkt möglich. Was derzeit noch gefördert werden kann, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Eine Begegnung von Lehrkräften und weiteren Fachkräften (wie z.B. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) kann dem Auf- und Ausbau einer Schulpartnerschaft dienen. Dies kann beispielsweise ein Treffen von Lehrkräften sein, die eine Partnerschaft ins Leben rufen oder gemeinsam eine kommende Jugendbegegnung vorbereiten wollen. Auch bei binationalen Schulungen handelt es sich um Fachkräfteprogramme.
Bitte beachten Sie vor Antragstellung
• Voraussetzungen und Ausschlusskriterien
• Unser Förderverfahren
• Antragsfristen
• Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
• Erläuterungen zur Länderförderung
Teilnehmende
Grundförderung (Unterkunft, Verpflegung, Material, Fahrkarten vor Ort, usw.)
Reisekostenzuschuss
Vor- und Nachbereitung des Projekts
Corona-Zuschuss
Noch Fragen? Wir sind wie gewöhnlich telefonisch, aber auch in unserem digitalen Beratungscafé für Sie da.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Antragstellung? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen aus dem Referat Förderung und Qualifizierung.