Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2024 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Sie haben sich entschlossen, einen Jugendaustausch zwischen Ihrer und einer russischen Schule durchzuführen und dafür bei uns Fördermittel zu beantragen. Wir möchten Sie im Folgenden dabei unterstützen, die „Hürden“ des Förderantrags zu meistern und Ihnen Tipps und wichtige Informationen mit auf den Weg geben. Klicken Sie sich gerne durch!
Als Organisatorin und Organisator können Sie Form und Inhalte Ihres Jugendaustausches frei bestimmen. Wir fördern deutsch-russische Akrobatik-Workshops genauso wie Malwerkstätten oder Begegnungen für Fußballfans aus beiden Ländern. Das Programm der Begegnung müssen Sie nicht in der Schule und während des Unterrichts umsetzen.
Bitte beachten Sie vor Antragstellung
• Voraussetzungen und Ausschlusskriterien
• Unser Förderverfahren
• Antragsfristen
• Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
• Erläuterungen zur Länderförderung
Projektdauer
Teilnehmende
Begleitpersonen
Grundförderung (Unterkunft, Verpflegung, Material, Fahrkarten vor Ort, Kauf von Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmitteln, usw.)
Brauchen Sie eine Honorarkraft, um Ihre Projektidee erfolgreich zu realisieren? Haben Sie einen erhöhten finanziellen Aufwand aufgrund von Teilnehmenden mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten und/oder erhöhtem Betreuungsbedarf? Ein Zuschuss in Höhe von max. 1.000 Euro pro Projekt ist in begründeten Fällen möglich.
Reisekostenzuschuss
Zuschuss zur Vor- und Nachbereitung des Projekts 50 EUR/Person (max. 500 EUR)
Zuschuss für Corona-Tests bis zur vollen Höhe des realen Preises
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu! Wir sind wie gewöhnlich telefonisch, aber auch in unserem digitalen Beratungscafé für Sie da.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Antragstellung? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen aus dem Referat Förderung und Qualifizierung.