Hinein ins Antragsvergnügen: Um Ihre Begegnung gut durchführen zu können, brauchen Sie Geld. Wir geben Ihnen Hinweise zur Förderung.

Voraussetzungen für eine Förderung und Ausschlusskriterien

Hinweis

Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2024 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

Damit die Chance steigt, dass Ihr Förderantrag positiv geprüft wird und Sie eine Förderung für Ihr Projekt erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier haben wir für Sie die Voraussetzungen zu Ihrem jeweiligen Förderschwerpunkt zusammengestellt.

  • Voraussetzung für die Förderung vom (digitalen) Jugendaustausch von Schülerinnen und Schülern

    • Eine Partnerschaft mit einer russischen Schule muss bereits bestehen oder angestrebt   werden.
    • Die Vorbereitung und Planung des beantragten Projekts erfolgt gemeinsam durch die       Partnerschulen beider Länder.
    • Das Programm ist projektorientiert, d.h. Schülerinnen und Schüler arbeiten gemeinsam     an einer konkreten jugendgerechten Fragestellung / an einem konkreten Thema mit einem bestimmten Ziel / Erkenntnisinteresse. Die gemeinsame Arbeit dient der Intensivierung des Kontakts während der Begegnung.
    • Das gemeinsame Programm dauert mindestens fünf Tage (bei digitalen Begegnungen vier Tage).
    • Die Teilnehmenden beider Länder setzen die Programmpunkte gemeinsam um.
    • Die Partnerorganisationen sollen bereit sein, sowohl in Deutschland als auch in Russland eine Begegnung durchzuführen.
    • Mittel des Bundeslandes, Eigenmittel und weitere Mittel werden vorrangig                             gegenüber der Förderung der Stiftung verwendet.
    • Die Finanzierung des Gesamtvorhabens ist gesichert. Eine Vollfinanzierung durch die         Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch ist ausgeschlossen.
  • Voraussetzungen für die Förderung vom (digitalen) Austausch von Lehrkräften und 
    weiteren Fachkräften

    • Eine Partnerschaft mit einer russischen Schule muss bereits bestehen oder angestrebt     werden.
    • Die Vorbereitung und Planung des beantragten Projekts erfolgt gemeinsam durch die         Partnerschulen beider Länder.
    • Mittel des Bundeslandes, Eigenmittel und weitere Mittel werden vorrangig                           gegenüber der Förderung der Stiftung verwendet.
    • Die Finanzierung des Gesamtvorhabens ist gesichert. Eine Vollfinanzierung durch die         Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch ist ausgeschlossen.
  • Voraussetzungen für die Förderung von Gastschulaufenthalten und Berufspraktika in Russland

    • Eine Partnerschaft mit einer russischen Schule muss bereits bestehen oder angestrebt     werden.
    • Die Vorbereitung und Planung des beantragten Projekts erfolgt gemeinsam durch die       Partnerschulen beider Länder.
    • Mittel des Bundeslandes, Eigenmittel und weitere Mittel werden vorrangig                             gegenüber der Förderung der Stiftung verwendet.
  • Voraussetzungen für eine Förderung von Kleinprojekten

    • Ihr Projekt dient der Weiterentwicklung des deutsch-russischen Jugendaustausches.
    • Beantragung im Rahmen eines schulischen Jugendaustausches ist nicht möglich.
    • Eigenmittel oder Drittmittel werden nach Möglichkeit in die Finanzierung des Projekts       eingebracht.

 

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • Schulen, die keinen Antrag bei der zuständigen Landesschulbehörde gestellt haben (betrifft nicht NRW und Hamburg)
  • Anträge von Privatpersonen
  • Touristische Reisen, Rundreisen
  • Bereits abgeschlossene oder laufende Projekte
  • Projekte, die weltanschaulich nicht neutral sind
  • Teilnahme an Festivals oder Konzertreisen
  • Multilaterale Projekte (mehr als drei beteiligte Länder)