Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2024 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Der Förderantrag zu Ihrem Projekt wurde bewilligt, Sie haben das Projekt erfolgreich durchgeführt und ausgewertet. Nach Beendigung des Projekts wird von den Förderern eine Abrechnung benötigt. In der Bewilligung bzw. im Fördervertrag weisen die Förderer auf die für die Abrechnung benötigten Unterlagen hin. Häufig ist z. B. während der Begegnung eine Teilnehmendenliste zu führen, es ist also äußerst sinnvoll, schon bei Erhalt der Bewilligung zu prüfen, was Sie benötigen und zu planen, wann Sie sich um die Erstellung der entsprechenden Unterlagen kümmern.
Im Folgenden geben wir Ihnen Hinweise zur Abrechnung der über uns beantragten Fördermittel in den verschiedenen Förderbereichen: