Sie haben eine Maßnahme durchgeführt, die durch die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gefördert wurde. Spätestens einen Monat nach Ende des Bewilligungszeitraums muss der Verwendungsnachweis zu der Maßnahme bei der Stiftung eingegangen sein. Mit dem Verwendungsnachweis weisen Sie nach, dass die beantragten Mittel zweckentsprechend verwendet wurden. Gerne stellen wir Ihnen Formulare für Ihren Verwendungsnachweis zur Verfügung.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte bei uns ein:
Referatsleiterin Förderung und Qualifizierung
astrid.nebelung@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-15
Programmmanagerin
katja.shkaruba@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-13