Bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch beantragte Projekte im Rahmen beruflicher Austauschprogramme werden nach den Richtlinien der zwei Förderbereiche Schulischer Austausch und Außerschulischer Austausch abgerechnet.
Begegnungen von Berufsschulen und -kollegs mit ihren russischen Partnern werden im Bereich Schulischer Austausch abgerechnet. Dies betrifft Begegnungen von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften. Weitere Informationen zur Abrechnung erhalten Sie hier.
Fördermittel für Begegnungen von Jugendlichen, die im Rahmen der Jugendberufshilfe stattfinden, werden ebenso wie Fördermittel für Fachkräfteprogramme der Jugendberufshilfe im Bereich außerschulischer Austausch abgerechnet. Informationen zur Abrechnung erhalten Sie hier.