Wir fördern Jugendaustausch zwischen Deutschland und Russland im schulischen, außerschulischen und beruflichen Bereich.

Hilfestellung zur Beantragung Ihres Visums

Hinweis

Der anhaltende Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wirkt sich stark auf die Arbeit der Stiftung DRJA aus. Wir weisen darauf hin, dass die Umsetzung bilateraler deutsch-russischer Austauschprojekte unter den gegebenen Umständen nicht ohne gründliche Abwägung zu empfehlen ist. Möchten Sie dennoch jetzt aktiv werden, sollten Sie Ihr Projekt gründlich vorbereiten. Aktuell ist eine Förderung durch die Stiftung nur sehr eingeschränkt möglich. Was derzeit noch gefördert werden kann, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie einen deutsch-russischen Jugendaustausch planen, dann müssen Sie sich frühzeitig um ein Visum für alle Teilnehmenden des Austausches kümmern. Wir haben hier die wichtigsten Informationen zur Beantragung eines Visums zusammengetragen.

Die Visa-Vergabe an russische Staatsbürgerinnen und -bürger wurde von der Bundesrepublik Deutschland im September 2015 neu geregelt. Anpassungen von russischer Seite in Bezug auf die Visa-Vergabe an deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger werden möglicherweise in nächster Zeit folgen. Sie sollten sich daher vor der geplanten Reise frühzeitig über die formalen Anforderungen rund um die Beantragung eines Visums informieren. 

Seit dem 01.06.2007 gibt es das EU-Russland-Visaerleichterungsabkommen, das die Einreise bestimmter Personengruppen wie Schülerinnen und Schüler, Studierende und Lehrpersonal erleichtert. Bei der Visumbeantragung sollten Sie sich auf dieses Abkommen berufen, um eine zügige Abwicklung der Formalitäten zu gewährleisten. 

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