Der anhaltende Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wirkt sich stark auf die Arbeit der Stiftung DRJA aus. Wir weisen darauf hin, dass die Umsetzung bilateraler deutsch-russischer Austauschprojekte unter den gegebenen Umständen nicht ohne gründliche Abwägung zu empfehlen ist. Möchten Sie dennoch jetzt aktiv werden, sollten Sie Ihr Projekt gründlich vorbereiten. Aktuell ist eine Förderung durch die Stiftung nur sehr eingeschränkt möglich. Was derzeit noch gefördert werden kann, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Für Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Schengen-Staaten und der Russischen Föderation besteht gegenseitige Visapflicht. Das heißt vor Antritt der Reise müssen ein (Auslands-)Reisepass und ein Visum entsprechend den geltenden Bestimmungen vorhanden sein.
Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch in Hamburg und das Russische Koordinierungsbüro für den Jugendaustausch mit Deutschland in Moskau beraten und begleiten Träger und Schulen gerne bei der Visabeantragung.
Erfahrungsgemäß führt aber bereits eine aufmerksame Lektüre der hier bereitgestellten Informationen in der Regel zu einer termingerechten Erstellung eines Visums. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institutionen, die mit der Visavergabe befasst sind, sind um eine reibungslose Bearbeitung bemüht. Allerdings müssen sie sich an formale Vorgaben halten und haben deshalb wenig Spielraum, um zum Beispiel Fehler oder Unklarheiten zu tolerieren, auch wenn dies unter Umständen in der Vergangenheit der Fall gewesen sein mag.
Wichtig: Im September 2015 wurde durch das neue Visainformationssystem (VIS) die Erteilung von Visa für den Schengen-Raum neu geregelt. Seit dem 14.9.2015 müssen alle Antragstellenden persönlich vorsprechen und ihre Fingerabdrücke in einem Visa-Zentrum hinterlegen. Die Fingerabdrücke werden dann 5 Jahre gespeichert und können dementsprechend 5 Jahre für die Visabeantragung genutzt werden.
Bitte lesen Sie sich die Informationen über die Auswirkungen des VIS für den deutsch-russischen Jugendaustausch aufmerksam durch!
Generell übernehmen wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen. Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch hat keinen Einfluss auf die Visavergabe und gibt hier lediglich Informationen der zuständigen Konsulate bzw. des Auswärtigen Amtes wieder. Wir versuchen ständig unsere Informationen zur Visavergabe auf dem neusten Stand zu halten, verweisen aber grundsätzlich auf die Webseiten der Deutschen Botschaft in Moskau und der Visa-Zentren.
Diese Visa-Zentren bzw. die so genannten Antrags-Annahme-Zentren wurden eingerichtet, um die Beantragung von Visa für die Bundesrepublik Deutschland kundenorientiert und einheitlich zu gestalten. Die Entscheidung über die Visavergabe obliegt aber weiterhin den diplomatischen Vertretungen und Konsulareinrichtungen der Bundesrepublik Deutschland.
im „Institut für Jugendpolitik und internationale Beziehungen“ der Russischen Technischen Universität (MIREA)
dina.sokolowa@yandex.ru
Fon +7 495 249-11-49
NN
Rechts- und Konsularbabteilung der Deutschen Botschaft Moskau
Leninskij Prospeskt 95 A, 119313 Moskau
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Fax +7 495 936 21
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