Was kostet es ein Visum zu beantragen?

1. Eigene Kosten zur Bereitstellung der notwendigen Unterlagen

  • Kosten für einen eigenen Reisepass;
  • Kosten für Scan-Kopien oder Faxe (auf Dokumentenversand kann, außer bei Jahresvisa, verzichtet werden);
  • Versicherungskosten: Es wird eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von 30.000 € und eine explizite Gültigkeit für den Schengen-Raum vorausgesetzt. Hinzu kommt eine zu empfehlende Haftpflichtversicherung für Reisende in den Schengen-Raum;
  • Kosten für Anreise zum jeweiligen Visa-Zentrum bei Beantragung des Visums und Abholung der Pässe.

2. Konsulargebühren

Visa im Jugend-, Schüler- und Fachkräfteaustausch werden im Regelfall durch die Konsulate und Botschaften sowie durch die Visa-Zentren ohne Konsulargebühren ausgestellt. Dies setzt eine durchgängig erkennbare und nachvollziehbare Bezugnahme auf das jeweilige Regierungsabkommen durch die Antragstellenden voraus. Hierzu empfiehlt es sich, sowohl in der Einladung und im Antrag einheitlich auf den Jugendaustausch zu verweisen, als auch in der mündlichen Begründung den Zweck der Reise glaubwürdig und wahrheitsgemäß darzustellen.

Das russische Koordinierungsbüro für den Jugendaustausch mit Deutschland stellt auf Nachfrage eine Bescheinigung aus, die den jeweiligen Austausch als Teil des Abkommens bestätigt.

Sollten Zweifel an der Darstellung der Sachverhalte entstehen, haben die Konsulate und Visa-Zentren selbstverständlich das Recht, weitere Dokumente einzufordern, um die Kostenbefreiung zu überprüfen oder ggf. auch, um die Erteilung eines Visums abzulehnen. Es versteht sich von selbst, dass die Antragstellenden über den Sachverhalt bzw. Grund ihres Visumantrages entsprechend informiert sein sollten.

(Stand 01.09.2015)

3. Servicegebühren

Die Kosten, die durch die Beantragung der Visa bei den Visa-Zentren anfallen, so genannte Service- und/oder Expressgebühren, sind von der Befreiung leider nicht abgedeckt, da es sich um Gebühren privater Dienstleister handelt. Die Servicegebühr beträgt im Augenblick 18,85 € ohne Fingerabdrücke und 20,35 € mit den Fingerabdrücken. Beachten Sie bitte, dass, wenn Sie ein lokales Reisebüro um Unterstützung bei der Visabeantragung bitten, weitere Gebühren entstehen können und Sie am Ende viel Geld für ein Visum bezahlen. Entsprechend der Anzahl der Pässe kann so schnell ein hoher Betrag zusammenkommen.

(Stand 01.09.2015)

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Ist ein gültiger (Auslands-)Reisepass vorhanden (der auch noch 3 Monate nach dem geplanten Ausreisetermin gültig ist), kann ein Visum relativ kurzfristig erteilt werden.

Für russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation in den Visa-Zentren oder den deutschen Konsulaten ein Visum für den Schengen-Raum beantragen, beträgt die Regellaufzeit 10 Werktage. Mit Express-Zuschlag (70,- €) kann dieser Zeitraum auf 3 Tage verkürzt werden. 
Genaue Informationen dazu finden Sie auf der Website der Firma Visametric

(Stand 21.01.2019)