Einführung des neuen Visainformationssystems VIS

Ab dem 14.09.2015 wird die Visaerteilung an russische Staatsbürgerinnen und -bürger neu geregelt. Demnach müssen alle Antragstellenden in den Konsulaten oder den Visa-Zentren vorstellig werden und ihre Fingerabdrücke abgeben. Die neuen Regelungen gelten für alle, die noch nicht durch Abgabe ihrer Fingerabdrücke im VIS gespeichert wurden. Informationen dazu und zu Sonderregelungen, die den deutsch-russischen Jugendaustausch betreffen, finden Sie auf dieser Seite.

Wenn Sie bereits Ihre Fingerabdrücke in einem Visa-Zentrum abgegeben haben, dann richten Sie sich bei Ihrer Visabeantragung nach dem bisherigen Verfahren. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns.

(Stand 01.09.2015)

Wichtige Hinweise zur Einführung des Visainformationssystems (VIS) ab dem 14.09.2015 

  1. Am 14.09.2015 wurde von der Bundesrepublik Deutschland das Visainformationssystems (VIS) in der Russischen Föderation eingeführt. Für die Visabeantragung ist dann die Abgabe von Fingerabdrücken notwendig. Die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Schengen-Visa wurde von der EU bereits vor längerer Zeit beschlossen. Sie ist bereits gängige Praxis in den meisten Regionen der Welt, unter anderem in Nord- und Südamerika, Afrika, der Türkei oder bei Nachbarn der Russischen Föderation wie Kasachstan oder (seit diesem Jahr) auch der Ukraine. Sie dient dem Ziel, die Visa-Vergabe durch die Schengen-Staaten insgesamt sicherer zu machen. Ein Zusammenhang mit aktuellen politischen Vorgängen besteht nicht. Zur Abgabe der Fingerabdrücke müssen die Antragstellenden in den Konsulaten oder Visaannahmezentren persönlich erscheinen. Die Fingerabdrücke werden 5 Jahre gespeichert. Bei weiteren Visabeantragungen innerhalb dieser 5 Jahre ist ein persönliches Erscheinen im Regelfall nicht mehr notwendig. In diesem Fall bleiben die alten Regelungen, die vor der Einführung des VIS galten, bestehen. Hinweise dazu finden Sie am Ende dieser Seite.
  2. Russische Organisationen oder Institutionen, die Maßnahmen im Rahmen des Jugendaustausches mit deutschen Partnern durchführen wollen und keine Möglichkeit haben, ein Konsulat oder Visaannahmezentrum vor Ort zu nutzen, haben seit dem 14.09.2015 die Möglichkeit, kostenfreie Visa in einem beschleunigten Verfahren innerhalb von zwei Tagen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, in der Visastelle der Deutschen Botschaft Moskau zu beantragen. Somit kann bei einem „Visum im Rahmen des Jugendaustausches“ die Abnahme der Fingerabdrücke während der Anreise der russischen Gruppe nach Deutschland erfolgen. Eine zusätzliche Reise zur Beantragung der Visa zu den jeweiligen Visaannahmezentren entfällt in diesen Fällen.   

Voraussetzungen

  1. Die russischen antragsstellenden Organisationen sind im Besitz einer Bestätigung der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch, dass ihr Austausch im Rahmen des Deutsch-Russischen Jugendaustausches unter Maßgabe des Regierungsabkommens der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über jugendpolitische Zusammenarbeit“ stattfindet.
  2. Die Entfernung zur nächstliegenden Antragsannahmestelle ist unzumutbar. Dies müsste von der russischen antragstellenden Organisationen schriftlich begründet werden. Ein Hinweis auf die räumliche Entfernung ist hierfür nicht ausreichend. Vielmehr muss dargestellt werden, welche finanziellen, organisatorischen oder rechtlichen Gründe dazu führen, dass eine Nutzung der Visaannahmestellen nicht möglich ist. 
  3. Die russischen antragsstellenden Organisationen müssen so früh wie möglich, aber mindestens vier Wochen vor Reiseantritt, die Anträge auf ein „Visum im Rahmen des Jugendaustausches“ einreichen. Ein Antrag auf das Visum in diesem Verfahren kann ab drei Monaten vor Maßnahmebeginn gestellt werden. 
  4. Die Reiseroute muss über Moskau führen mit mindestens zwei Tagen Aufenthalt. 

Verfahren

  1. Die russische antragsstellende Organisation hat einen deutsch-russischen Jugendaustausch mit ihrer deutschen Partnerorganisationen geplant. 
  2. Eine Antragsstellung der deutschen Partnerorganisation ist erfolgt und diese erhält eine Bestätigung der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch für die konkrete Austauschmaßnahme.
  3. Die russische antragsstellende Organisation ist im Besitz der Bestätigung der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch.
  4. Die russische antragsstellende Organisation unternimmt eigene Anstrengungen, eine Nutzung der zuständigen Visaannahmestelle zu ermöglichen. Dabei stellt sie fest, dass dies aus finanziellen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen oder einer Kombination unterschiedlicher Gründe nicht möglich ist.
  5. Die russische antragsstellende Organisation wendet sich an die zentrale Ansprechstelle der Deutschen Botschaft mit der Bitte um Gewährung eines „Visums im Rahmen des Jugendaustausches“. Dabei müssen folgende Angaben gemacht werden:
    • Welche (deutschen und russischen) Organisationen sind Träger der Austauschmaßnahme? (nachgewiesen durch die Bestätigung der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch)
    • Wann findet der Austausch statt?
    • Wo findet der Austausch statt?
    • Wie viele russische Personen nehmen daran teil?
    • Welche Reiseroute nach Deutschland ist geplant? Diese muss zwingend über Moskau führen.
    • Welche Gründe stehen der Nutzung einer Visaannahmestelle entgegen?
    • Die zentrale Ansprechstelle ist: Claudia Griesche; Deutsche Botschaft Moskau; Rechts- und Konsularabteilung; Leninskij Prospekt 95 A; 119313 Moskau; Tel: +7 495 933 43 11; Fax: +7 495 936 21 43; E-Mail: rk-visa-301@mosk.diplo.de
  6. Die russische antragsstellende Organisation erhält durch die zentrale Ansprechstelle die Bestätigung, dass das Verfahren auf Erteilung der  „Visa im Rahmen des Jugendaustausches“ unmittelbar im Konsulat der deutschen Botschaft Moskau durchgeführt werden kann. Außerdem erhält sie die Aufforderung, mögliche Reisetermine zu nennen. 
  7. Die russische antragsstellende Organisation übermittelt die möglichen Reisetermine mit den Angaben, wann sich die Reisegruppen in Moskau aufhalten und wer die Ansprechperson(en)/Begleitperson(en) mit Mobilrufnummern sind. 
  8. Die zentrale Ansprechstelle teilt der russischen antragsstellenden Organisation mit, wann sie im Konsulat erscheinen müssen, sowie die Postadresse des Konsulates. An diese Adresse müssen dann die vollständigen Visaantragsunterlagen sowie eine Kopie der Reisepässe aller Teilnehmer inklusive der Bestätigung der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch per Kurier verschickt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Antragsunterlagen spätestens zwei Wochen vor dem Termin im Konsulat eingegangen sein müssen, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können und eventuell auftretende Fragen oder fehlende Unterlagen noch rechtzeitig klären bzw. nachfordern zu können.
  9. Die Gruppe der russischen antragsstellenden Organisation erscheint pünktlich (das hohe Aufkommen an sonstigen Terminen macht dies erforderlich) zum anvisierten Termin mit den Reisepässen zur Abnahme der Fingerabdrücke.
  10. Am folgenden Tag können dann die Pässe mit Visum in Empfang genommen werden. (Achtung: Bei der Bearbeitung kann es zu Verzögerungen kommen, so dass es sicherer ist, einen Tag länger Aufenthalt einzuplanen.) Nach Empfang der Pässe ist eine Weiterreise der Gruppe nach Deutschland möglich.

Wichtige Hinweise: Je frühzeitiger ein Antrag auf Erteilung erfolgt, umso höher sind die Chancen einer Antragsbearbeitung unmittelbar beim Konsulat und des Erhalts eines optimalen Termins für die gewählte Reiseroute. Im Regelfall kann höchstens eine Gruppe pro Tag dieses Verfahren der Visaantragstellung im Rahmen des Jugendaustausches nutzen. Eine Aushändigung der Pässe innerhalb von 24 Stunden wird zwar angestrebt, kann jedoch nicht gewährleistet werden. Deshalb sollte ein Aufenthalt mit mindestens 48 Stunden nach Abgabe der Pässe in der Stadt des Konsulates eingeplant werden.  

Allgemeine Hinweise zur Visabeantragung und den Visabedingungen finden Sie unter: http://stiftung-drja.de/visum-fuer-deutschland/