Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2024 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Sie haben sich entschieden in der Zeit persönlicher Kontakteinschränkungen den Kontakt zu Ihrem Austauschpartner aufrecht zu erhalten. Wenn die Förderung als Kleinprojekt nicht ausreicht, weil das Projekt länger dauert und Sie mehr Mittel zu seiner Umsetzung benötigen, können Sie Ihr Vorhaben als digitales Austauschprojekt beantragen.
Auch hier bestimmen Sie als Organisatorin bzw. Organisator die Form und den Inhalt Ihres Projekts selbst. Wichtig und grundlegend ist jedoch, dass die deutschen und russischen Teilnehmenden in Kontakt und Austausch miteinander treten. Das Projekt muss ein definiertes Anfangs- und Enddatum sowie ein pädagogisches Konzept (Ziel, Inhalt, Methode) haben.
Projektdauer
Teilnehmende
Begleitpersonen
Programmkosten
Diese können für alle Kosten eingesetzt werden, die der deutschen Seite entstehen: Von Unterkunft und Verpflegung bei hybriden Projekten bis zur technischen Unterstützung. Kosten, die originär im Partnerland für Unterbringung und Verpflegung entstehen, können nicht gefördert werden.
Honorare für Sprachmittlung und inhaltlich-pädagogische Unterstützung bzw. Online-Trainer sind dann förderfähig, wenn der Vertragspartner der deutsche Projektpartner ist und es eine vertragliche Grundlage auf Eurobasis gibt. Die Rechnung muss vom deutschen Projektpartner ins Deutsche übersetzt sowie sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden.
Die Teilnehmenden werden durch eine TN-Liste nachgewiesen, die durch die Leitungspersonen durch Unterschrift bestätigt wird. Ergänzend wird unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen ein Screenshot der Teilnehmenden bzw. Screenshot der Liste der Teilnehmenden des jeweiligen Online-Anbieters eingereicht (Voraussetzung z. B. Einwilligung der Teilnehmenden, Teilnehmende sind mit Klarnamen angemeldet).
Anträge können Sie mit dem üblichen Antragsformular (Austausch von Auszubildenden bzw. Programmen für Lehr- bzw. Fachkräfte) direkt bei uns stellen. Reichen Sie bitte Ihren Antrag spätestens zwei Monate vor Beginn des Projektes bei uns ein, damit uns genügend Zeit für eventuelle Rückfragen und die Erstellung der Förderunterlagen bleibt.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Antragstellung? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen aus dem Referat Förderung und Qualifizierung.
Hier finden Sie Tipps und Hinweise, um mit Ihren Partnern im Austausch zu bleiben.