Hinein ins Antragsvergnügen: Um Ihre Begegnung gut durchführen zu können, brauchen Sie Geld. Wir geben Ihnen Hinweise zur Förderung.

Digitaler Austausch

Hinweis

Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2024 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

Sie haben sich entschieden in der Zeit persönlicher Kontakteinschränkungen den Kontakt zu Ihrem Austauschpartner aufrecht zu erhalten. Wenn die Förderung als Kleinprojekt nicht ausreicht, weil das Projekt länger dauert und Sie mehr Mittel zu seiner Umsetzung benötigen, können Sie Ihr Vorhaben als digitales Austauschprojekt beantragen.  

Auch hier bestimmen Sie als Organisatorin bzw. Organisator die Form und den Inhalt Ihres Projekts selbst. Wichtig und grundlegend ist jedoch, dass die deutschen und russischen Teilnehmenden in Kontakt und Austausch miteinander treten. Das Projekt muss ein definiertes Anfangs- und Enddatum sowie ein pädagogisches Konzept (Ziel, Inhalt, Methode) haben.

Art und Höhe der Förderung

Projektdauer

  • Mind. vier gemeinsame Programmtage (diese müssen jedoch nicht unmittelbar aufeinander folgen)
  • Ein Programmtag umfasst mindestens vier Stunden mit gemeinsamem oder parallelem Programm (in Kleingruppen) der Gruppe.
  • Darin enthalten sind die Treffen von durchschnittlich täglich 90 Online-Minuten inhaltlichen Programms mit der ganzen Gruppe oder in Kleingruppen.

Teilnehmende

  • max. 25 Auszubildende pro Land
  • Für Auszubildende aus Deutschland kann auch eine Begegnung mit jungen Studierenden einer verwandten Fachrichtung aus Russland sinnvoll sein. In diesem Fall ist eine Kooperation mit einer russischen Universität möglich.

Begleitpersonen

  • max. 2 Lehrkräfte bzw. Fachkräfte pro Land
  • Zur Begleitung von Teilnehmenden mit erhöhtem Betreuungsbedarf sind nach Absprache mehr als 2 Begleitpersonen förderfähig. Bitte begründen Sie die Notwendigkeit in Ihrem Antrag.

Programmkosten  

  • Tagessätze pro TN und Programmtag bis zur Höhe von 24 EUR bei Projekten mit Auszubildenden
  • Tagessätze pro TN und Programmtag in Höhe von 40 EUR bei Programmen für Lehr- oder Fachkräfte
  • Zuschuss zu den Honoraren für Sprachmittlung bis zu 305 EUR / Tag.
  • Zuschuss zu den Honoraren z.B. für Trainerinnen/Trainer bis zu 305 EUR / Tag.

Diese können für alle Kosten eingesetzt werden, die der deutschen Seite entstehen: Von Unterkunft und Verpflegung bei hybriden Projekten bis zur technischen Unterstützung. Kosten, die originär im Partnerland für Unterbringung und Verpflegung entstehen, können nicht gefördert werden.

Honorare für Sprachmittlung und inhaltlich-pädagogische Unterstützung bzw. Online-Trainer sind dann förderfähig, wenn der Vertragspartner der deutsche Projektpartner ist und es eine vertragliche Grundlage auf Eurobasis gibt. Die Rechnung muss vom deutschen Projektpartner ins Deutsche übersetzt sowie sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden.

Die Teilnehmenden werden durch eine TN-Liste nachgewiesen, die durch die Leitungspersonen durch Unterschrift bestätigt wird. Ergänzend wird unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen ein Screenshot der Teilnehmenden bzw. Screenshot der Liste der Teilnehmenden des jeweiligen Online-Anbieters eingereicht (Voraussetzung z. B. Einwilligung der Teilnehmenden, Teilnehmende sind mit Klarnamen angemeldet).

Antragstellung und -frist

Anträge können Sie mit dem üblichen Antragsformular (Austausch von Auszubildenden bzw. Programmen für Lehr- bzw. Fachkräfte) direkt bei uns stellen. Reichen Sie bitte Ihren Antrag spätestens zwei Monate vor Beginn des Projektes bei uns ein, damit uns genügend Zeit für eventuelle Rückfragen und die Erstellung der Förderunterlagen bleibt.