Hinein ins Antragsvergnügen: Um Ihre Begegnung gut durchführen zu können, brauchen Sie Geld. Wir geben Ihnen Hinweise zur Förderung.

Jugendaustausch von Schülerinnen und Schülern

Hinweis

Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2023 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

Sie haben sich entschlossen, einen Jugendaustausch zwischen Ihrer und einer russischen Schule durchzuführen und dafür bei uns Fördermittel zu beantragen. Wir möchten Sie im Folgenden dabei unterstützen, die „Hürden“ des Förderantrags zu meistern und Ihnen Tipps und wichtige Informationen mit auf den Weg geben. Klicken Sie sich gerne durch!

Als Organisatorin und Organisator können Sie Form und Inhalte Ihres Jugendaustausches frei bestimmen. Wir fördern deutsch-russische Akrobatik-Workshops genauso wie Malwerkstätten oder Begegnungen für Fußballfans aus beiden Ländern. Das Programm der Begegnung müssen Sie nicht in der Schule und während des Unterrichts umsetzen.

Bitte beachten Sie vor Antragstellung
Voraussetzungen und Ausschlusskriterien 
Unser Förderverfahren
Antragsfristen
Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
Erläuterungen zur Länderförderung

Art und Höhe der Förderung

Projektdauer

  • mind. 5 Tage gemeinsames Projekt

Teilnehmende

  • max. 25 Schülerinnen und Schüler pro Land
  • Für ältere Schülerinnen und Schüler aus Deutschland kann auch eine Begegnung mit jungen Studierenden aus Russland sinnvoll sein. In diesem Fall ist eine Kooperation mit einer russischen Universität möglich.

Begleitpersonen

  • max. 2 Lehrkräfte bzw. Fachkräfte pro Land
  • Zur Begleitung von Teilnehmenden mit erhöhtem Betreuungsbedarf sind nach Absprache mehr als 2 Begleitpersonen förderfähig. Bitte begründen Sie die Notwendigkeit in Ihrem Antrag.

In Deutschland

Grundförderung (Unterkunft, Verpflegung, Material, Fahrkarten vor Ort, Kauf von Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmitteln, usw.)

  • bei einer Unterbringung in Gastfamilien                                   max. 15 EUR/Tag/Person
  • wenn Unterbringung in Gastfamilien nicht möglich ist          max. 24 EUR/Tag/Person
  • Zuschuss für Corona-Tests bis zur vollen Höhe des realen Preises 

 

Tipp

Brauchen Sie eine Honorarkraft, um Ihre Projektidee erfolgreich zu realisieren? Haben Sie einen erhöhten finanziellen Aufwand aufgrund von Teilnehmenden mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten und/oder erhöhtem Betreuungsbedarf? Ein Zuschuss in Höhe von max. 1.000 Euro pro Projekt ist in begründeten Fällen möglich.

In Russland

Reisekostenzuschuss 

  • ins europäische Russland - bezogen auf EINE Fahrtstrecke von der deutschen Schule zu dem Begegnungsort in Russland.                                             max. 15 ct./km/Person
  • Föderationskreis Sibirien:                                                           max. 700 EUR/Person
  • Föderationskreis Ferner Osten:                                                 max. 800 EUR/Person


Zuschuss zur Vor- und Nachbereitung des Projekts                  50 EUR/Person (max. 500 EUR)

Zuschuss für Corona-Tests bis zur vollen Höhe des realen Preises 

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu! Wir sind wie gewöhnlich telefonisch, aber auch in unserem digitalen Beratungscafé für Sie da.

Kontakt

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Antragstellung? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen aus dem Referat Förderung und Qualifizierung

Tipps