Aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine fördert die Stiftung DRJA nur in eingeschränktem Rahmen. Welche Projekte in 2024 von uns gefördert werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Damit die Chance steigt, dass Ihr Förderantrag positiv geprüft wird und Sie eine Förderung für Ihr Projekt erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier haben wir für Sie die Voraussetzungen zu Ihrem jeweiligen Förderschwerpunkt zusammengestellt.
Voraussetzung für die Förderung vom (digitalen) Jugendaustausch von Schülerinnen und Schülern
Voraussetzungen für die Förderung vom (digitalen) Austausch von Lehrkräften und
weiteren Fachkräften
Voraussetzungen für die Förderung von Gastschulaufenthalten und Berufspraktika in Russland
Voraussetzungen für eine Förderung von Kleinprojekten
Von einer Förderung ausgeschlossen sind: