Wirklich fertig ist man nie: Nach der Begegnung kommt die Abrechnung bei den Förderstellen. Wir geben Ihnen Hinweise dazu.

Ein Projekt abrechnen

Hinweis

Der anhaltende Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wie auch schon die Corona-Pandemie haben die Arbeit unserer Stiftung stark beeinflusst.  Wir möchten darauf hinweisen, dass die Umsetzung bilateraler deutsch-russischer Austauschprojekte unter den gegebenen Umständen nicht ohne gründliche Abwägung zu empfehlen ist. Möchten Sie dennoch jetzt aktiv werden, legen wir Ihnen ans Herz, Ihr Projekt gründlich vorzubereiten. Dabei unterstützen und beraten wir Sie gern. Aktuelle Informationen darüber, was derzeit von uns gefördert werden kann, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Der Förderantrag zu Ihrem Projekt wurde bewilligt, Sie haben das Projekt erfolgreich durchgeführt und ausgewertet. Nach Beendigung des Projekts wird von den Förderern eine Abrechnung benötigt. In der Bewilligung bzw. im Fördervertrag weisen die Förderer auf die für die Abrechnung benötigten Unterlagen hin. Häufig ist z. B. während der Begegnung eine Teilnehmendenliste zu führen, es ist also äußerst sinnvoll, schon bei Erhalt der Bewilligung zu prüfen, was Sie benötigen und zu planen, wann Sie sich um die Erstellung der entsprechenden Unterlagen kümmern.

Im Folgenden geben wir Ihnen Hinweise zur Abrechnung der über uns beantragten Fördermittel in den verschiedenen Förderbereichen: