FAQs und Sonderregelungen

1. Werden Visa auch für Staatsbürger anderer Länder vom Abkommen über den Jugendaustausch gedeckt und im vereinfachten Verfahren behandelt?

Leider ist diese Frage nicht ganz eindeutig zu beantworten. Aus Sicht des „Geistes des Abkommens“ erscheint eine Andersbehandlung von Menschen mit einer anderen Staatsbürgerschaft nicht einleuchtend. Jedoch ist eine Regelung hier nicht durch die Vertragspartner (Deutschland und Russland) zu treffen, sondern eben abhängig von Regelungen zwischen den dritten Vertragspartnern.

Da es im Ermessen der beteiligten Konsulate liegt, empfiehlt es sich diese oder die Visa-Zentren um Unterstützung zu bitten. Ein Recht auf eine Kostenfreiheit besteht leider nicht.

2. Das Visa-Zentrum/das Konsulat verlangt weitere Unterlagen (z. B. Gehaltsnachweise): Ist man verpflichtet diese vorzulegen?

Grundsätzlich dürfen sich die Visa-Zentren und Konsulate auch weitere Unterlagen vorlegen lassen, wenn Zweifel auszuräumen sind, was den Zweck der Reise betrifft. Sollte ein anderer Zweck unterstellt werden, sind andere Unterlagen vorzulegen.

Im Regelfall empfehlen wir zu prüfen, inwieweit alle Unterlagen den gleichen Zweck (Jugend/Schüleraustausch) beschreiben. Sollte es dennoch Zweifel seitens des Visa-Zentrums oder Konsulats geben, wenden Sie sich gerne an die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch oder das Koordinierungsbüro für den Jugendaustausch mit Deutschland. Wir werden versuchen dann zu vermitteln.

3. Ist ein Austausch in einem anderen Bereich (Kultur, Sport, Städtepartnerschaften) auch vom Jugendaustauschabkommen gedeckt?

Die Beratung durch die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch erfolgt ausschließlich für den Austausch im Rahmen des Jugendaustauschabkommens. Andere Bereiche setzen teilweise andere Bedingungen/Unterlagen voraus und können von der Stiftung nicht abgedeckt werden.

Wenn das jeweilige Projekt einen eindeutigen Bezug zum Jugendaustausch aufweist, empfiehlt sich den jeweils anderen Aspekt bei der Beantragung nachrangig zu behandeln.

Es kann vorkommen, dass das Konsulat ansonsten von anderen Voraussetzungen ausgeht und Unterlagen nachgereicht werden müssen. Auch hier gilt: Je eindeutiger die Papierlage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Visa-Zentrum, desto geringer das Risiko weitere Unterlagen vorzulegen oder Gebühren zahlen zu müssen.

(Stand 01.09.2015)