Ab dem 14.09.2015 wird die Visaerteilung an russische Staatsbürgerinnen und -bürger neu geregelt. Demnach müssen alle Antragstellenden in den Konsulaten oder den Visa-Zentren vorstellig werden und ihre Fingerabdrücke abgeben. Die neuen Regelungen gelten für alle, die noch nicht durch Abgabe ihrer Fingerabdrücke im VIS gespeichert wurden. Informationen dazu und zu Sonderregelungen, die den deutsch-russischen Jugendaustausch betreffen, finden Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie bereits Ihre Fingerabdrücke in einem Visa-Zentrum abgegeben haben, dann richten Sie sich bei Ihrer Visabeantragung nach dem bisherigen Verfahren. Die Informationen dazu finden Sie hier.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns.
(Stand 01.09.2015)
Wichtige Hinweise: Je frühzeitiger ein Antrag auf Erteilung erfolgt, umso höher sind die Chancen einer Antragsbearbeitung unmittelbar beim Konsulat und des Erhalts eines optimalen Termins für die gewählte Reiseroute. Im Regelfall kann höchstens eine Gruppe pro Tag dieses Verfahren der Visaantragstellung im Rahmen des Jugendaustausches nutzen. Eine Aushändigung der Pässe innerhalb von 24 Stunden wird zwar angestrebt, kann jedoch nicht gewährleistet werden. Deshalb sollte ein Aufenthalt mit mindestens 48 Stunden nach Abgabe der Pässe in der Stadt des Konsulates eingeplant werden.
Allgemeine Hinweise zur Visabeantragung und den Visabedingungen finden Sie unter: http://stiftung-drja.de/visum-fuer-deutschland/