Welche Unterlagen brauche ich, um ein Visum für die Russische Föderation zu beantragen?

Es empfiehlt sich, vor der Visabeantragung unbedingt die Webseite der mit der Visavergabe befassten Visa-Zentren aufmerksam zu lesen oder sich bei Unklarheiten mit der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch in Verbindung zu setzen.

Zurzeit sind folgende Unterlagen vorzulegen (Stand 01.09.2015):

  • Gültiger Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Ausreisetermin gültig ist (Laufzeiten bei Reisepassbeantragung beachten: mindestens 24 Stunden (Express), Regelfall 6 Wochen);
  • Visumantrag (korrekt und vollständig online ausgefüllt) mit biometrischem Passbild (Porträt vor weißem Hintergrund) und Unterschrift.
    Bei minderjährigen Antragstellenden unterschreibt entweder ein Elternteil oder die minderjährige/der minderjährige Antragstellende.
    Die hier angegebene Reiseroute muss identisch sein mit der, die auf der Einladung genannt wird.
    Fehlerhafte Anträge können gegen eine Gebühr von 5 € pro Antrag korrigiert werden.

    Der Visumantrag finden Sie unter https://visa.kdmid.ru/.
    Eine Ausfüllhilfe für den Visumantrag finden Sie hier.
  • Einladung einer russischen Organisation (Kopie/Fax; nur bei Jahresvisa muss die Einladung im Original vorgelegt werden; die Einladung sollte auf einem offiziellen Briefkopf immer in russischer Sprache, unter der Angabe einer Steuernummer bei nicht staatlichen Organisationen abgefasst sein; Unterschrift und Stempel);
    Die hier angegebene Reiseroute muss identisch sein mit der, die auf dem Visumantrag genannt wird.

    Hier finden Sie eine Muster-Einladung (nur als Beispiel gedacht!).
    Wichtiger Hinweis:
    1.Um den Jahreswechsel 2016/2017 herum hat es einige Unklarheiten darüber gegeben, wie Einladungen russischer NGOs nach Russland erfolgen müssen bzw. dürfen. Einige russische Konsulate bestanden auf einem Verfahren, welches ein unbedingtes, ausschließliches Einladungsverfahren über die russischen Migrationsdienste (OVIRs) vorsieht. Dieses Verfahren wurde bis Mitte 2017 für den deutsch-russischen Jugend- und Fachkräfteaustausch jedoch ausgesetzt und im Rahmen des Jahres des Jugendaustausches nicht angewandt. Sollte es aktuell Probleme in dieser Hinsicht geben, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an die Stiftung DRJA.
  • Bescheinigung der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch im Original über den Zweck des Austausches (wird von der Stiftung auf Anfrage ausgestellt) (Beispiel Bestätigungsschreiben)
  • Bescheinigung über eine Auslandskrankenversicherung (Gültigkeit: Russland oder weltweit, Deckungssumme 30.000 € oder unbegrenzt für den Zeitraum des Visums);
    Bitte geben Sie hier den Namen der Versicherungspolice an und nicht den des Versicherungsmaklers.
  • Vollmacht durch den Träger des Austausches an die Person, die die Visa für die Gruppe beantragt und 
    Neu! Vollmachten/ Einverständniserklärung Datenschutz von den am Austausch beteiligten Jugendlichen  bzw. deren Erziehungsberechtigten
  • WICHTIG:  

    Bitte beachten Sie, dass eine Person für einen bestimmten Zeitraum immer nur ein gültiges Visum für die Russische Föderation besitzen kann. Sollte bei der Beantragung eines Visums bereits ein Visum für den gleichen/teilweise gleichen Zeitraum vorhanden sein, müssen Sie damit rechnen, dass dieses entwertet wird.

     

Bitte Beachten Sie: 
1) Inhaber der deutschen und russischen Staatsbürgerschaft sind verpflichtet, mit einem gültigen russischen Reisepass in die Russische Föderation einzureisen. Es ist unzulässig als „Ausländer mit Visum“ einzureisen. Dies kann zu erheblichen Problemen mit den Behörden führen. Hiervon raten die Stiftung und das Koordinierungsbüro dringend ab.

2) Minderjährige russische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland brauchen für die Einreise nach Russland und die Ausreise aus Russland eine notariell beglaubigte Zustimmung aller Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten. Die Zustimmung muss außerdem einen Vermerk über die Reisedaten und die zu besuchenden Länder enthalten. Da die Zustimmung auf Russisch vorliegen muss und als Dokument anerkannt werden muss, gibt es grundsätzlich zwei Wege, dies zu erlangen:
1. Die Bestätigung wird bei einem russischen Notar (mit Sitz an der Botschaft/den Konsulaten in Deutschland) aufgesetzt und direkt beglaubigt. Hierzu müssen alle Eltern/Erziehungsberechtigten persönlich vorsprechen. Weitere Hinweise dazu finden Sie z.B. auf den Seiten des russischen Generalkonsulates in Hamburg
2. Die Bestätigung wird bei einem Notar in Deutschland auf Deutsch (z.B. am Wohnsitz der Eltern/Erziehungsberechtigten) aufgesetzt und beglaubigt. Hierzu müssen alle Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten persönlich vorsprechen. Diese Bestätigung muss von einem beeidigten Übersetzer/einer beeidigten Übersetzerin übersetzt und mit einer Apostille (wiederum von der russischen Botschaft/einem russischen Konsulat) als Urkunde beglaubigt werden. Übersetzung und Beglaubigung mit Apostille können per Brief erfolgen. 

Achtung! 

Für die Beantragung von Visa für Austauschprojekte müssen ab sofort von allen Teilnehmenden Vollmachten für die Beantragung und Abholung der Visadokumente eingereicht werden!