Es empfiehlt sich, vor der Visabeantragung unbedingt die Webseite der mit der Visavergabe befassten Visa-Zentren aufmerksam zu lesen oder sich bei Unklarheiten mit der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch in Verbindung zu setzen.
Zurzeit sind folgende Unterlagen vorzulegen (Stand 01.09.2015):
Bitte beachten Sie, dass eine Person für einen bestimmten Zeitraum immer nur ein gültiges Visum für die Russische Föderation besitzen kann. Sollte bei der Beantragung eines Visums bereits ein Visum für den gleichen/teilweise gleichen Zeitraum vorhanden sein, müssen Sie damit rechnen, dass dieses entwertet wird.
Bitte Beachten Sie:
1) Inhaber der deutschen und russischen Staatsbürgerschaft sind verpflichtet, mit einem gültigen russischen Reisepass in die Russische Föderation einzureisen. Es ist
unzulässig als „Ausländer mit Visum“ einzureisen. Dies kann zu erheblichen
Problemen mit den Behörden führen. Hiervon raten die Stiftung und das Koordinierungsbüro
dringend ab.
2) Minderjährige russische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland brauchen für die Einreise nach Russland und die Ausreise aus Russland eine notariell beglaubigte Zustimmung aller Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten. Die Zustimmung muss außerdem einen Vermerk über die Reisedaten und die zu besuchenden Länder enthalten. Da die Zustimmung auf Russisch vorliegen muss und als Dokument anerkannt werden muss, gibt es grundsätzlich zwei Wege, dies zu erlangen:
1. Die Bestätigung wird bei einem russischen Notar (mit Sitz an der Botschaft/den Konsulaten in Deutschland) aufgesetzt und direkt beglaubigt. Hierzu müssen alle Eltern/Erziehungsberechtigten persönlich vorsprechen. Weitere Hinweise dazu finden Sie z.B. auf den Seiten des russischen Generalkonsulates in Hamburg.
2. Die Bestätigung wird bei einem Notar in Deutschland auf Deutsch (z.B. am Wohnsitz der Eltern/Erziehungsberechtigten) aufgesetzt und beglaubigt. Hierzu müssen alle Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten persönlich vorsprechen. Diese Bestätigung muss von einem beeidigten Übersetzer/einer beeidigten Übersetzerin übersetzt und mit einer Apostille (wiederum von der russischen Botschaft/einem russischen Konsulat) als Urkunde beglaubigt werden. Übersetzung und Beglaubigung mit Apostille können per Brief erfolgen.
Für die Beantragung von Visa für Austauschprojekte müssen ab sofort von allen Teilnehmenden Vollmachten für die Beantragung und Abholung der Visadokumente eingereicht werden!