Российско-германский Год молодежных обменов 2016-2017

Erhöhung der Förderung im schulischen Austausch

Neue, deutlich verbesserte Förderbedingungen für projektorientierte Begegnungen im schulischen Bereich!

Anlässlich des deutsch-russischen Jahres des Jugendaustauschs werden die Förderbedingungen in vielen Punkten langfristig verbessert. Ausführliche Informationen über die Neuerungen finden Sie hier. Die Highlights für Sie in der Übersicht:

  • Schüleraustausch
    Die Gesamtfördersumme eines Projekts (Hin- und Rückbegegnung) wird von 5.000 € auf 8.000 € erhöht.
    Projektkosten können in Höhe von bis zu 3.500 € - statt bisher 2.000 € - beantragt werden.
    Der Zuschuss für die Reise nach Russland berechnet sich in Zukunft wie folgt: 12 Cent pro Kilometer und Teilnehmer; für den Föderationskreis Sibirien gilt ein Festbetrag von 550 € pro Teilnehmer; für den Föderationskreis Ferner Osten von 650 €.

    Außerdem kann neuerdings das Angebot der Sprachanimation inklusive eines Mitarbeiters unseres Sprachanimationsteams für den gesamten Zeitraum des Projekts in Deutschland kostenfrei genutzt werden.
  • Kooperationen von Schulen und Trägern der Jugendhilfe
    Ganz neu ist die Förderung von Projekten, bei denen Schulen und Träger der Jugendhilfe (Pfadfindergruppen, Jugendclubs etc.) gemeinsam ein Austauschprojekt durchführen. Hier beträgt die Gesamtfördersumme 12.000 € für eine Begegnung. Projektkosten können in Höhe von 4.500 € pro Begegnung beantragt werden.
  • Begegnungen von Lehrkräften (und weiteren Fachkräften)
    Die Programmkostenpauschale für die Begegnung in Deutschland wird von 4 auf 35 € pro Tag und Teilnehmer erhöht.
    Der Zuschuss für die Reise nach Russland berechnet sich in Zukunft wie folgt: 12 Cent pro Kilometer und Teilnehmer; für den Föderationskreis Sibirien gilt ein Festbetrag von 550 € pro Teilnehmer; für den Föderationskreis Ferner Osten von 650 €.
  • Russisch-Aktionstage 
    Russisch-Aktionstage können, wie bisher nur Olympiaden und Sprachzertifikatsprüfungen, mit bis zu 1.500 € gefördert werden.  
  • Gastschulaufenthalt und Berufspraktikum 
    Für einen Gastschulaufenthalt oder ein Berufspraktikum im Rahmen einer bestehenden Schulpartnerschaft gilt ebenfalls die neue Berechnung der Reisekosten: 12 Cent pro Kilometer und Teilnehmer; für den Föderationskreis Sibirien gilt ein Festbetrag von 550 € pro Teilnehmer; für den Föderationskreis Ferner Osten von 650 €.
  • Projektorientierte Begegnungen von Auszubildenden
    Im Rahmen des beruflichen Austauschs können nun auch Handwerksinnungen und berufsständische Körperschaften (Kammern) Anträge auf Förderung einer projektorientierten Begegnung von Auszubildenden und /oder Lehrkräften und weiteren Fachkräften im Referat Schulischer Austausch stellen.