Wirklich fertig ist man nie: Nach der Begegnung kommt die Abrechnung bei den Förderstellen. Wir geben Ihnen Hinweise dazu.

Kooperationsprojekt abrechnen

Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Förderzeitraumes im Original bei der Stiftung einzureichen. Alle Ausgaben müssen nachgewiesen werden, Förderung maximal in Höhe der tatsächlichen Ausgaben, maximale Förderhöhe beachtend. Es sind nur Ausgaben abrechnungsfähig, die innerhalb des Förderzeitraums bzw. nach der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns entstanden sind. Übersteigen die von der Stiftung bzw. der Stiftung und dem Land bewilligten Kosten die tatsächlichen Kosten, so ist der Differenzbetrag der Stiftung zurückzuerstatten. 

Welche Unterlagen gehören zum Verwendungsnachweis?

  • Statistische Mitteilung
  • Sachbericht 
  • Kosten- und Finanzierungsnachweis
  • Teilnehmendenliste (von den Teilnehmenden unterschrieben, im Original). Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Teilnehmenden ihre Teilnahme an der Maßnahme, die Projektleitung bestätigt die Richtigkeit der Angaben.
  • Belegliste (weist alle im Zusammenhang mit der Maßnahme stehenden Ausgaben aus). Alle Originalbelege für die Kosten, die mit Fördermitteln der Stiftung beglichen wurden, müssen gesammelt und zehn Jahre aufbewahrt werden. Auf Nachfrage der Stiftung müssen Originalbelege nachgereicht werden.
  • Durchgeführtes Programm
  • Im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit entstandene und (veröffentliche) Meldungen, Berichte, Dokumentationen, Texte, Fotos, Video- oder Audioaufnahmen

Kontakt

Rüdiger Marx

Referatsleiter
ruediger.marx@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-13

Meike Köhler

Stellv. Referatsleiterin
meike.koehler@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-12

Stephanie Blanke

Programm-Managerin
stephanie.blanke@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-17