Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Förderzeitraumes im Original bei der Stiftung einzureichen. Alle Ausgaben müssen nachgewiesen werden, Förderung maximal in Höhe der tatsächlichen Ausgaben, maximale Förderhöhe beachtend. Es sind nur Ausgaben abrechnungsfähig, die innerhalb des Förderzeitraums bzw. nach der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns entstanden sind. Übersteigen die von der Stiftung bzw. der Stiftung und dem Land bewilligten Kosten die tatsächlichen Kosten, so ist der Differenzbetrag der Stiftung zurückzuerstatten.
Referatsleiter
ruediger.marx@stiftung-drja.de
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Stellv. Referatsleiterin
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Программный ассистент отдела финансовой поддержки и повышения квалификации
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