Sie haben ein Projekt durchgeführt, das durch die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gefördert wurde. Innerhalb von einem Monat nach Ende des Förderzeitraums (siehe 2. Punkt des Fördervertrags) muss die Abrechnung Ihres Projekts bei der Stiftung eingegangen sein. Mit der Abrechnung weisen Sie nach, dass die beantragten Mittel zweckentsprechend verwendet wurden.
Hinweise zur Abrechnung für die einzelnen Förderschwerpunkte:
Referatsleiterin
meike.koehler@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-12
Programm-Managerin
stephanie.blanke@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-17