Sie haben eine Maßnahme durchgeführt, die durch die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gefördert wurde. Spätestens einen Monat nach Ende des Förderzeitraums muss der Verwendungsnachweis zu der Maßnahme bei der Stiftung eingegangen sein. Mit dem Verwendungsnachweis weisen Sie nach, dass die beantragten Mittel zweckentsprechend verwendet wurden. Gerne stellen wir Ihnen Formulare für Ihren Verwendungsnachweis zur Verfügung.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte bei uns ein:
Referatsleiter
ruediger.marx@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-13
Stellv. Referatsleiterin
meike.koehler@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-12
Programm-Managerin
stephanie.blanke@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-17