Hier erhalten Sie Hinweise zur Förderung Ihres Vorhabens.

Digitale Austauschprojekte

Art und Höhe der Förderung

  • Projektdauer

    • Mind. vier gemeinsame Programmtage (diese müssen jedoch nicht unmittelbar aufeinander folgen)
    • Ein Programmtag umfasst mindestens vier Stunden mit gemeinsamem oder parallelem Programm (in Kleingruppen) der Gruppe.
    • Darin enthalten sind die Treffen von durchschnittlich täglich 90 Online-Minuten inhaltlichen Programms mit der ganzen Gruppe oder in Kleingruppen.
  • Teilnehmende

    • Teilnehmende im Alter 8 bis 26 Jahre
    • Bei trilateralen Begegnungen: Gleichberechtigung aller drei Partner, Ausgewogenheit der Teilnehmenden aus allen drei Ländern.
    • Die Teilnehmenden werden durch eine TN-Liste nachgewiesen, die durch die Leitungspersonen durch Unterschrift bestätigt wird. Ergänzend wird unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen ein Screenshot der Teilnehmenden bzw. Screenshot der Liste der Teilnehmenden des jeweiligen Online-Anbieters eingereicht (Voraussetzung z. B. Einwilligung der Teilnehmenden, Teilnehmende sind mit Klarnamen angemeldet)
  • Programmkosten

    • max. 24 € pro Person bei Jugendaustauschprojekten und max. 40 € pro Person bei Fachkräfteaustauschprojekten. Diese Mittel können für alle notwendigen Kosten eingesetzt werden, die der deutschen Seite entstehen. 
    • Zuschuss zu den Honoraren für Sprachmittlung bis zu 305 EUR / Tag.
    • Tagessatz für Honorare (z.B. für Trainerinnen/Trainer oder Referierende) 305 €
    • Honorare für Sprachmittlung und inhaltlich-pädagogische Unterstützung bzw. Online-Trainer sind dann förderfähig, wenn der Vertragspartner der deutsche Projektpartner ist und es eine vertragliche Grundlage auf Eurobasis gibt. Die Rechnung muss vom deutschen Projektpartner ins Deutsche übersetzt sowie sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden.

Antragstellung und Antragsfristen

Die Antragstellung erfolgt im Zentralstellenverfahren. 

Anträge können bis zum 31. Dezember 2023 bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch eingereicht werden. Zusätzlich können bis zum 1. Juli 2024 Anträge für Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte 2024 stattfinden, eingereicht werden. Sollten Sie noch vor Bewilligung Ihres Antrags mit Ihrem Projekt beginnen wollen, empfehlen wir Ihnen, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Mit der Antragsfrist zum 31. Dezember 2023 wird die Antragsstellung über SOWA und OASE  bei der Stiftung DRJA ermöglicht. Mithilfe von SOWA können Zentral- und Länderstellen Sammelanträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise digital an uns weiterleiten und mit uns kommunizieren. Über die Website OASE können Letztempfänger*innen ihre Anträge online stellen und abrechnen. Auch die postalische Antragsstellung wird weiterhin möglich sein.

Beachten Sie bei der Antragstellung auch unsere Sicherheitshinweise und Informationen zur Partnerorganisation in Russland.

Haben Sie Fragen? Das Förderreferat der Stiftung berät Sie gern!

Telefon: 040 8788679-70
 E-Mail: foerderung@stiftung-drja.de