Projektdauer
Teilnehmende
Programmkosten
Die Antragstellung erfolgt im Zentralstellenverfahren.
Anträge können bis zum 31. Dezember 2023 bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch eingereicht werden. Zusätzlich können bis zum 1. Juli 2024 Anträge für Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte 2024 stattfinden, eingereicht werden. Sollten Sie noch vor Bewilligung Ihres Antrags mit Ihrem Projekt beginnen wollen, empfehlen wir Ihnen, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.
Mit der Antragsfrist zum 31. Dezember 2023 wird die Antragsstellung über SOWA und OASE bei der Stiftung DRJA ermöglicht. Mithilfe von SOWA können Zentral- und Länderstellen Sammelanträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise digital an uns weiterleiten und mit uns kommunizieren. Über die Website OASE können Letztempfänger*innen ihre Anträge online stellen und abrechnen. Auch die postalische Antragsstellung wird weiterhin möglich sein.
Beachten Sie bei der Antragstellung auch unsere Sicherheitshinweise und Informationen zur Partnerorganisation in Russland.
Haben Sie Fragen? Das Förderreferat der Stiftung berät Sie gern!
Telefon: 040 8788679-70
E-Mail: foerderung@stiftung-drja.de
Hier finden Sie Tipps und Hinweise, um mit Ihren Partnern im Austausch zu bleiben.