Wirklich fertig ist man nie: Nach der Begegnung kommt die Abrechnung bei den Förderstellen. Wir geben Ihnen Hinweise dazu.

Informationen für Zentral- und Länderstellen

Als Stiftung bzw. Koordinierungsbüro im Sonderprogramm des KJP möchten wir Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen und stellen Ihnen alle nötigen Informationen hierfür bereit. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, können Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail kontaktieren (Kontaktdaten in der rechten Spalte dieser Seite).

In der rechten Spalte dieser Seite finden Sie außerdem alle relevanten Formulare, die Sie als Zentral- oder Länderstelle den Verwendungsnachweisen Ihrer Träger beifügen. 

Der Verwendungsnachweis besteht aus den Formblättern V, V2, V2Z, V-BLi und V5 (letzteres wenn es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung handelt) zum Gesamtverwendungsnachweis sowie den Einzelverwendungsnachweisen der Träger (hier erhalten Sie Informationen zu den Unterlagen für die Abrechnung von Jugendbegegnungen und für die Abrechnung von Fachkräfteprogrammen).

Außerdem würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Dokumentationen, Filme, Fotos etc., die eventuell während der Maßnahmen entstanden sind, dem Verwendungsnachweis beilegen.

Die Frist für die Abgabe des Verwendungsnachweises ist in Ihrem Fördervertrag unter § 5 geregelt. Eine Fristverlängerung kann in begründeten Fällen (z.B. weil sich Maßnahmen zeitlich nach hinten verschoben haben) formlos schriftlich bei uns beantragt werden.

Kontakt

Rüdiger Marx

Referatsleiter
ruediger.marx@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-13

Meike Köhler

Stellv. Referatsleiterin
meike.koehler@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-12

Stephanie Blanke

Programm-Managerin
stephanie.blanke@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-17

Formulare zur Abrechnung