Wirklich fertig ist man nie: Nach der Begegnung kommt die Abrechnung bei den Förderstellen. Wir geben Ihnen Hinweise dazu.

Abrechnung im schulischen und beruflichen Jugendaustausch

Sie haben ein Projekt durchgeführt, das durch die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gefördert wurde. Innerhalb von einem Monat nach Ende des Förderzeitraums (siehe 2. Punkt des Fördervertrags) muss die Abrechnung Ihres Projekts bei der Stiftung eingegangen sein. Mit der Abrechnung weisen Sie nach, dass die beantragten Mittel zweckentsprechend verwendet wurden.

Hinweise zur Abrechnung für die einzelnen Förderschwerpunkte:

Kontakt

Rüdiger Marx

Referatsleiter
ruediger.marx@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-13

Meike Köhler

Stellv. Referatsleiterin
meike.koehler@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-12

Stephanie Blanke

Programm-Managerin
stephanie.blanke@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-17