Jugendaustausch in Zeiten der Pandemie

Aktuelle Entwicklungen im Reiseverkehr

Meike

Reisen nach und Aufenthalte sowie Begegnungen in Russland sind für Einzelpersonen und Gruppen wieder möglich.

Einreise in die Russische Föderation

Die Einreise von deutschen Staatsbürgern in die Russische Föderation ist seit Juni 2021 wieder möglich. Benötigte man noch im Juni eine zusätzliche Genehmigung der örtlichen Gesundheitsbehörden, so ist diese Regelung nun außer Kraft. Das bedeutet, dass Jugendbegegnungen oder Reisen von Einzelpersonen nach Russland wieder möglich sind. Was ist dabei zu beachten:

  1. Deutschland steht auf einer Positiv-Liste von Ländern, für die Russland die Grenzen wieder geöffnet hat. Zu diesen Ländern gehören nur ausgewählte Länder, darunter nur wenige Länder der EU.
  2. Die Einreise nach Russland muss ausschließlich über einen Direktflug erfolgen. Das bedeutet, dass Gabelflüge über Warschau, Istanbul, Prag, Amsterdam etc. nicht zulässig sind. Deutsche, die mit einem Gabelflug einreisen, werden abgewiesen. Auch die Einreise per Schiff, Bahn oder Auto ist nicht gestattet. 
    Der Grund dafür ist, dass auf der Positiv-Liste nur ausgewählte Länder stehen, für die eine Einreise ohne Sondergenehmigung möglich ist.
  3. Die Einreisebedingungen, die Ländern auf der Positiv-Liste gewährt werden, gelten ausschließlich für Staatsbürger dieser Länder. Sie gelten nicht für Staatsbürger, deren Land nicht auf der Positiv-Liste steht. Deshalb könnte beispielsweise eine Person mit niederländischer Staatsbürgerschaft nur dann einreisen, wenn sie eine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland hat oder ein ähnliches Dokument vorlegen kann. 

    Siehe dazu: Verordnung der Regierung der RF vom März 2020: "лиц, имеющих вид на жительство либо иной документ, подтверждающий право на постоянное проживание в иностранном государстве, указанном в приложении N 1 к настоящему распоряжению, и въезжающих в Российскую Федерацию из государств по указанному перечню через воздушные пункты пропуска через государственную границу Российской Федерации."
  4. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Dieser PCR-Test muss von russischen Stellen zugelassen sein. Eine entsprechende Liste findet man bei Aeroflot: https://skyteam.trustassure.app/
  5. Während des Fluges ist eine Liste mit den Kontaktdaten und Aufenthaltsorten auszufüllen.
  6. Ein Visum ist derzeit im Online-Verfahren nicht erhältlich. Deshalb muss ein Termin im Konsulat der Russischen Föderation oder Visazentrum gemacht werden.
  7. Für alle Teilnehmenden ist eine Auslandkrankenversicherung abzuschließen, die auch die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes wegen einer COVID-19-Erkrankung übernimmt.
  8. Für Begegnungen oder Austausche erstellen Sie bitte ein Hygiene- und Infektionsschutz-Konzept, welches der Situation, dem Programm und den Teilnehmenden angemessen ist. (Hierzu beraten wir Sie gern.)
  9. Sollte ein Teilnehmender trotz aller Vorsichtsmaßnahmen an COVID-19 erkranken, muss er umgehend für 14 Tage in Russland in Quarantäne. Die Quarantäne kann erst nach 10 Tagen durch zwei negative PCR-Tests vorzeitig beendet werden.
  10. Für die Rückreise beachten Sie die Pflichten gemäß der Corona-Einreise-Verordnung, d.h. Anmeldepflicht, Nachweispflicht (Test-, Impf- oder Genesenennachweis) und Absonderungspflicht. Russland ist derzeit Hochrisikogebiet, d.h. die Rückreisenden müssen eine zehntägige Quarantäne durchlaufen mit der Möglichkeit zur Freitestung fünf Tage nach Einreise. Für vollständig geimpfte Personen kann eine Quarantäne entfallen.

    Die Impfung muss allerdings mit Impfstoffen vollzogen worden sein, die in der EU zugelassen sind (also nicht Sputnik). Der Impfnachweis ergibt sich aus § 2 Nr. 10 der Corona-Einreiseverordnung. Danach muss die dem Impfnachweis zu Grunde liegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffe erfolgt sein.

Weitere Informationen:

Einreise in die EU

Seit März 2020 sind die Grenzen der EU für Drittstatten-Angehörige geschlossen. An dieser Situation hat sich nicht viel geändert. Derzeit ist es nur möglich, für einen Langzeitaufenthalt aus Drittstaaten in die EU einzureisen. Deshalb sind ein berufliches Praktikum, ein Schul-Praktikum oder Hospitationen wieder möglich, sofern ein Aufenthalt mindestens 6 Monate dauert. Ein Aufenthalt als Gruppe ist in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht möglich.

Im Rahmen eines kulturellen Austausches besteht die Möglichkeit, dass die deutschen Konsulate in einer jeweiligen Einzelfallentscheidung eine Gruppe für einen Aufenthalt in Deutschland für eine kulturelle Veranstaltung zulassen. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nicht für den Jugendaustausch.

 

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