Hier erhalten Sie Hinweise zur Förderung Ihres Vorhabens.

Informationen für Zentral- und Länderstellen

Antragsverfahren und Antragsfristen

Als Stiftung bzw. Koordinierungsbüro im Sonderprogramm des Kinder- und Jugendplans (KJP) möchten wir Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen und stellen Ihnen alle nötigen Informationen hierfür bereit. 

In der rechten Spalte dieser Seite finden Sie alle relevanten Formulare zur Vervollständigung Ihres Gesamtantrags (Sammelantrag). Der Gesamtantrag besteht aus den Formblättern S, AV, AV2, AV2-Z zum Gesamtantrag, wenn Kleinaktivitäten beantragt werden zusätzlich den Formularen AV3 und AV3-Z sowie den Einzelanträgen (Formblätter AMB für Jugendbegegnungen und Formblätter AV3-K für Kleinaktivitäten).

Anträge können bis zum 31. Dezember 2023 bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch eingereicht werden. Zusätzlich können bis zum 1. Juli 2024 Anträge für Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte 2024 stattfinden, eingereicht werden. Sollten Sie noch vor Bewilligung Ihres Antrags mit Ihrem Projekt beginnen wollen, empfehlen wir Ihnen, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Mit der Antragsfrist zum 31. Dezember 2023 wird die Antragsstellung über SOWA und OASE bei der Stiftung DRJA ermöglicht. Mithilfe von SOWA können Zentral- und Länderstellen Sammelanträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise digital an uns weiterleiten und mit uns kommunizieren. Zentral- und Länderstellen, die noch keinen Zugang zu SOWA haben, können sich jederzeit gern bei uns melden. Über die Website OASE können Letztempfänger*innen ihre Anträge online stellen und abrechnen. Auch die postalische Antragsstellung wird weiterhin möglich sein.

Die Richtlinien des KJP finden Sie hier. Richtlinienergänzende Rundschreiben und weitere Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie hier.

Schulisch oder Außerschulisch?

Zur Abgrenzung zwischen Maßnahmen des schulischen und des außerschulischen Austausches gelten folgende Prüfkritierien:

Eine Jugendbegegnung gilt als außerschulischer Jugendaustausch, wenn

  • die Trägerschaft mit pädagogischer und inhaltlicher Verantwortung des Projekts bei einem Träger der außerschulischen Jugendarbeit liegt;
  • das Projekt offen ausgeschrieben ist und sich nicht auf Teilnehmende einer Schulklasse oder eines Kurses beschränkt;
  • die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler freiwillig ist und nicht benotet wird und
  • die Teilnehmenden an der Vorbereitung und Durchführung mitwirken.

Kontakt

Rüdiger Marx

Referatsleiter
ruediger.marx@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-13

Meike Köhler

Stellv. Referatsleiterin
meike.koehler@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-12

Штефани Бланке

Программный ассистент отдела финансовой поддержки и повышения квалификации
stephanie.blanke@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-24