Minderjährige im Jugendaustausch

Hinweise zur Einverständniserklärung

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf eine Ein- bzw. Ausreiseformalität in Russland hinweisen, die vor allem unter 18-jährige mit russischer Staatsbürgerschaft betrifft.

Häufig lassen sich die russischen Grenzbehörden eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung bei der Ausreise vorzeigen, um sicher zu gehen, dass der oder die Jugendliche tatsächlich verreisen darf.

In der Erklärung müssen sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Kind genau bezeichnet werden. Aus ihr muss weiterhin hervorgehen

- dass die Sorgeberechtigten einer zeitlich befristeten Reise ihres Kindes nach Deutschland und in andere Staaten des Schengener Abkommens zustimmen

- dass einer Adoption oder Aufenthaltsverlängerung nicht zugestimmt wird und

- welche Betreuungsperson die Schüler- bzw. Jugendgruppe begleitet.

Dies gilt sowohl für russische Jugendliche, die zu einer Begegnung nach Deutschland kommen, als auch für Jugendliche, die die russische Staatbürgerschaft besitzen, aber ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und mit einer deutschen Gruppe zu einer Begegnung nach Russland fahren.

Die Erklärung muss im Original sowie in russischer Sprache vorlegt werden. Ansprechpartner bei Fragen zur Ausstellung dieser Bescheinigung sind die russische Botschaft sowie die russischen Konsulate.


WIchtig: Die notariell beglaubigte Erklärung ist ein russischsprachiges Dokument, welches von einem in Russland anerkannten Notar beglaubigt wurde. Diese Notare arbeiten in Deutschland ausschließlich in den Konsulaten und haben einen entsprechenden Stempel des Konsulates 

z.B. Hamburg in Hamburg

http://hamburg.mid.ru/poradok-notarial-nogo-udostoverenia-soglasia-na-vyezd-iz-rossijskoj-federacii-nesoversennoletnego-rossijskogo-grazdanina 

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Benjamin Holm

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