Antragsfrist für den Schüleraustausch

Länderförderung für Austausch 2011

Die Förderung von Schüleraustauschmaßnahmen erfolgt seit Beginn dieses Jahres nach dem Prinzip der Subsidiarität, d. h., dass die Schulen zunächst einen Antrag auf Förderung beim Land stellen und in den Fällen, bei denen die Ländermittel unter den von der Stiftung festgesetzten Fördersätzen liegen, zusätzlich Mittel bei der Stiftung beantragt werden können.

Erste Erfahrungen zeigen, dass sich diese Förderpraxis bewährt hat: Die Kooperation mit den Ländern ist sehr gut und hilft so, auch in Zukunft eine Breitenförderung des Schüleraustauschs sicherzustellen.

Da in vielen Bundesländern die Antragsfristen bereits Ende dieses Jahres auslaufen, wird gebeten, Förderanträge für den Schüleraustausch 2011 rechtzeitig beim jeweiligen Bundesland zu stellen.

Eine Übersicht der Ansprechpartner in den Ländern sowie die jeweiligen Antragsfristen befindet sich hier:

http://www.stiftung-drja.de/foerderung/schulischer-austausch/downloads/

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