Außerschulische Jugendaustauschprojekte 2015

Jetzt beantragen!

Anträge auf Förderung von deutsch-russischen Jugendaustausch- und Fachkräftemaßnahmen 2015 müssen bis spätestens 01.10.2014 von den verantwortlichen Zentral- und Länderstellen bei unserer Stiftung vorgelegt werden.
Auch wenn die einzelnen Planungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht komplett abgeschlossen sind, sollten die Anträge trotzdem mit dem aktuellen Stand eingereicht werden. Nur dann können sie rechtzeitig dem deutsch-russischen Jugendrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Anträge, die uns zu spät erreichen, können zunächst nur auf eine Warteliste gesetzt und in der ersten Bewilligungsrunde nicht berücksichtigt werden.
Wir freuen uns auf ein interessantes Begegnungsjahr 2015, denn aktuell sind die Kontakte zwischen deutschen und russischen Jugendlichen sowie Fachkräften der außerschulischen Bildung vielleicht wichtiger und richtiger denn je.

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