Hier erhalten Sie Hinweise zur Förderung Ihres Vorhabens.

Digitaler Austausch

Sie haben sich entschieden den Kontakt zu Ihrem Austauschpartner aufrecht zu erhalten. Wenn Sie einen nichtstaatlichen Partner für Ihr Projekt haben und die Förderung als Kleinprojekt nicht ausreicht, weil das Projekt länger als drei Tage dauert und Sie mehr Mittel zur Umsetzung benötigen, können Sie Ihr Vorhaben als digitales Austauschprojekt beantragen. 

Auch hier bestimmen Sie als Organisatorin bzw. Organisator die Form und den Inhalt Ihres Projekts selbst. Wichtig und grundlegend ist jedoch, dass die deutschen und russischen Teilnehmenden in Kontakt und Austausch miteinander treten. Das Projekt muss ein definiertes Anfangs- und Enddatum sowie ein pädagogisches Konzept (Ziel, Inhalt, Methode) haben.

Art und Höhe der Förderung

  • Projektdauer

    • Mind. vier gemeinsame Programmtage (diese müssen jedoch nicht unmittelbar aufeinander folgen)
    • Ein Programmtag umfasst mindestens vier Stunden mit gemeinsamem oder parallelem Programm (in Kleingruppen) der Gruppe.
    • Darin enthalten sind die Treffen von durchschnittlich täglich 90 Online-Minuten inhaltlichen Programms mit der ganzen Gruppe oder in Kleingruppen.
  • Teilnehmende

    • max. 25 Schülerinnen und Schüler pro Land
    • Die Teilnehmenden werden durch eine TN-Liste nachgewiesen, die durch die Leitungspersonen durch Unterschrift bestätigt wird. Ergänzend wird unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen ein Screenshot der Teilnehmenden bzw. Screenshot der Liste der Teilnehmenden des jeweiligen Online-Anbieters eingereicht (Voraussetzung z. B. Einwilligung der Teilnehmenden, Teilnehmende sind mit Klarnamen angemeldet)
  • Begleitpersonen

    • max. 2 Lehr- bzw. Fachkräfte pro Land
    • Zur Begleitung von Teilnehmenden mit erhöhtem Betreuungsbedarf sind nach Absprache mehr als 2 Begleitpersonen förderfähig. Bitte begründen Sie die Notwendigkeit in Ihrem Antrag.
  • Programmkosten

    • Tagessätze pro TN und Programmtag bis zur Höhe von 24 EUR bei Projekten mit Schülerinnen und Schülern
    • Tagessätze pro TN und Programmtag in Höhe von 40 EUR bei Lehrkräfteprogrammen
    • Zuschuss zu den Honoraren für Sprachmittlung bis zu 305 EUR / Tag.
    • Zuschuss zu den Honoraren z.B. für Trainerinnen/Trainer bis zu 305 EUR / Tag.
    • Diese können für alle Kosten eingesetzt werden, die der deutschen Seite entstehen: Von Unterkunft und Verpflegung bei hybriden Projekten bis zur technischen Unterstützung. Kosten, die originär im Partnerland für Unterbringung und Verpflegung entstehen, können nicht gefördert werden.
    • Honorare für Sprachmittlung und inhaltlich-pädagogische Unterstützung bzw. Online-Trainer sind dann förderfähig, wenn der Vertragspartner der deutsche Projektpartner ist und es eine vertragliche Grundlage auf Eurobasis gibt. Die Rechnung muss vom deutschen Projektpartner ins Deutsche übersetzt sowie sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden.

Antragstellung und -frist

Anträge können Sie mit dem üblichen Antragsformular (Schüleraustausch bzw. Lehrkräfteaustausch) direkt bei uns stellen. Reichen Sie bitte Ihren Antrag spätestens zwei Monate vor Beginn des Projektes bei uns ein, damit uns genügend Zeit für eventuelle Rückfragen und die Erstellung der Förderunterlagen bleibt.  

Beachten Sie bei der Antragstellung auch unsere Sicherheitshinweise und Informationen zur Partnerorganisation in Russland.

Haben Sie Fragen? Das Förderreferat der Stiftung berät Sie gern!

Telefon: 040 8788679-70
 E-Mail: foerderung@stiftung-drja.de