Als Stiftung bzw. Koordinierungsbüro im Sonderprogramm des Kinder- und Jugendplans (KJP) möchten wir Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen und stellen Ihnen alle nötigen Informationen hierfür bereit.
Anträge für außerschulische Projekte, die in der ersten Jahreshälfte 2025 stattfinden sollen, können bis zum 15. Dezember 2024 eingereicht werden. Für außerschulische Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte 2025 stattfinden sollen, werden Anträgen bis zum 01. Juli 2025 entgegengenommen.
In der rechten Spalte dieser Seite finden Sie alle relevanten Formulare zur Vervollständigung Ihres Gesamtantrags (Sammelantrag). Der Gesamtantrag besteht aus den Formblättern S, AV, AV2, AV2-Z zum Gesamtantrag, wenn Kleinaktivitäten beantragt werden zusätzlich den Formularen AV3 und AV3-Z sowie den Einzelanträgen (Formblätter AMB für Jugendbegegnungen und Formblätter AV3-K für Kleinaktivitäten).
Die Entgegennahme von Anträgen für außerschulische Projekte, die im Jahr 2025 stattfinden, können auf dem Postwege oder per E-Mail eingereicht werden.
Die Richtlinien des KJP finden Sie hier. Richtlinienergänzende Rundschreiben und weitere Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie hier.
Zur Abgrenzung zwischen Maßnahmen des schulischen und des außerschulischen Austausches gelten folgende Prüfkritierien:
Eine Jugendbegegnung gilt als außerschulischer Jugendaustausch, wenn
Referatsleiter
ruediger.marx@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-13
Stellv. Referatsleiterin
meike.koehler@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-12
Programm-Managerin
stephanie.blanke@stiftung-drja.de
Fon 040/8788679-17